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MV: Milchvieh- und Schweinebetriebe bekommen Unterstützung

Aufgrund der aktuell schwierigen Marktlage bei Milch und Schweinefleisch stellt Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus betriebsindividuelle Unterstützung in Aussicht. Er hat außerdem mit dem Finanzministerium gesprochen.

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Aufgrund der aktuell schwierigen Marktlage bei Milch und Schweinefleisch stellt Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus betriebsindividuelle Unterstützung in Aussicht.


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„Mit dem Auslauf der Milchquote, dem Einfuhrverbot von Agrarprodukten nach Russland und dem kriselnden Markt in China sind Veredelungsbetriebe enorm unter Druck geraten. Wir als Landesregierung werden diese Betriebe so gut es geht unterstützen, um durch diese schwierige Phase hindurch zu kommen“, erklärte der Minister.


Im ersten Halbjahr 2015 lag der Milcherzeugerpreis in MV bei rund 28 ct/kg. Im Durchschnitt des vergangenen Jahres lag dieser Wert bei rund 37 und in 2013 bei knapp 38 ct/kg. Schweinehalter machen gegenüber dem Vorjahreszeitraum durchschnittlich 5 Euro je 100 kg Verlust.


Landwirtschaftliche Unternehmen zahlen auf ihre Gewinne je nach Rechtsform Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer. Die Betriebe müssen quartalsweise Abschläge auf die Einkommens-/Körperschaftssteuerschuld zahlen, deren Höhe durch das Finanzamt auf Grundlage der Gewinne der Vorjahre veranschlagt wird.


„Aufgrund der guten Ernte der vergangenen beiden Jahre und der damit verbundenen relativ hohen Gewinne in den Jahren 2013 und 2014 sind in diesem Jahr bei vielen Betrieben der Landwirtschaft weitere Nachzahlungen und eine erhöhte Vorauszahlung für die diesjährige Steuer erforderlich. Dies belastet dort zusätzlich die ohnehin schon angespannte Liquiditätssituation. Ich bin daher dem Finanzministerium sehr dankbar, dass auf Antrag beim zuständigen Finanzamt einzelfallbezogen eine Anpassung der Vorauszahlungen und eine Stundung der Zahlungen erfolgen können“, so Dr. Backhaus.


Auch das Liquiditätshilfeprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank des Bundes sowie das Bürgschaftsprogramm des Landes können bei finanziellen Problemen der Veredelungsbetriebe weiterhelfen. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Landwirtschaftsbetriebe, die die 2 Großvieheinheiten-Grenze nicht überschreiten. Es werden dabei Umlaufmittelkredite als auch Kredite für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter verbürgt. Seit 2009 wurden 10 Bürgschaften über ein Kreditvolumen von ca. 3,8 Mio. Euro an Milchbetriebe ausgereicht.


„Außerdem weise ich darauf hin, dass Pächter von Landesflächen bei der Landgesellschaft Anträge zur Stundung der Pachtzahlungen stellen können. Wir werden diese Anträge dann zügig bearbeiten. Wir wollen damit die Landwirtschaftsbetriebe entlasten. Gleichzeitig muss der Lebensmitteleinzelhandel mit den Preisschlachten aufhören. Sonst geht auf lange Sicht die Landwirtschaft in Deutschland auf den Abgrund zu. Darunter leiden Qualität und Tierschutz. Wir werden daher auch auf der nächsten Agrarministerkonferenz in Fulda über die aktuelle Marktlage sprechen“, sagte der Minister.

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