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Maisbeize "Mesurol flüssig" wieder erlaubt

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit sofortiger Wirkung - jedoch unter Auflagen - die Zulassung des Pflanzenschutzmittels "Mesurol flüssig" wieder in Kraft gesetzt. Es darf damit wieder vertrieben und angewendet werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit sofortiger Wirkung - jedoch unter Auflagen - die Zulassung des Pflanzenschutzmittels "Mesurol flüssig" wieder in Kraft gesetzt. Es darf damit wieder vertrieben und angewendet werden. Das Produkt mit dem Wirkstoff Methiocarb war bis zur Aussetzung der Zulassung im Mai 2008 25 Jahre in Deutschland zugelassen. Schäden oder Auffälligkeiten bei Bienen wurden in diesem Zeitraum nicht bekannt. Das Pflanzenschutzmittel soll Saatgut und Pflanze vor Schädlingen schützen. Für die Behandlung des Saatguts hat das BVL eine Qualitätsnorm festgesetzt: Das Mittel muss sich ausreichend mit dem Saatkorn verbinden, so dass der Abrieb 0,75 g Staub je 100 000 Körner nicht überschreitet. Außerdem darf der Mais nur mit bestimmten Maschinen ausgesät werden, die verhindern, dass ein Abrieb des Mittels als Staub in die Umwelt gelangt. Das Julius-Kühn-Institut hat eine Liste von Geräten veröffentlicht, die den Anteil des Wirkstoffs, der als Abluft in die Umgebung gelangt, um mindestens 90 % reduziert. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen ist die Aussaat des mit dem Wirkstoff Methiocarb gebeizten Mais als sicher für Bienen anzusehen.


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Zulassungen für Neonicotinoide ruhen wegen Bienengefährlichkeit weiter


Für Pflanzenschutzmittel aus der Gruppe der Neonicotinoide (Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid) kann dagegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht in vollem Umfang geklärt werden, in welchem Maße und auf welchen Wegen Bienen mit diesen Wirkstoffen in Berührung kommen können. Hinzugekommen ist nach neuesten Erkenntnissen die Frage, ob von den Pflanzen abgegebene Flüssigkeitströpfchen, die von Bienen aufgenommen werden können, ein zusätzliches Risiko darstellen. Aus diesem Grund hat das BVL entschieden, die Zulassungen für die Gruppe der Neonicotinoide auch weiterhin ruhen zu lassen. Im Frühjahr 2008 war es in einigen Regionen Süddeutschlands zu einem Bienensterben gekommen. Ursache war Maissaatgut, das mit dem insektiziden Wirkstoff Clothianidin behandelt war. Bei einigen Partien dieses Saatguts haftete der Wirkstoff nicht ausreichend an den Körnern. Hinzu kam, dass mit Luftdruck arbeitende Sägeräte eingesetzt wurden, die den Abriebstaub in die Luft abgaben, so dass dieser auf blühende Pflanzen gelangte und dort von Bienen aufgenommen wurde. Nach Bekanntwerden der Vorfälle hatte das BVL am 15. Mai 2008 vorsorglich für mehrere Pflanzenschutzmittel zur Mais- und Rapsbeizung das Ruhen der Zulassung angeordnet. Am 25. Juni 2008 hat das BVL die Zulassungen für die Mittel zur Rapsbehandlung wieder in Kraft gesetzt, nachdem sich erwiesen hatte, dass die mit dem Maissaatgut aufgetretenen Probleme nicht auf Raps übertragbar sind.



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