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Mehr Geld für Streuobstwiesen

Mehr Geld für die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen forderten Landwirte am Mittwoch beim 23. Baden-Württembergischen Grünlandtag in Zell unter Aichelberg, Landkreis Göppingen.

Lesezeit: 3 Minuten

Mehr Geld für die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen forderten Landwirte am Mittwoch beim 23. Baden-Württembergischen Grünlandtag in Zell unter Aichelberg, Landkreis Göppingen.


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„Das Land fördert zwar die Pflege der einzelnen Bäume mit 2,50 Euro pro Baum, aber der höhere Bewirtschaftungsaufwand für diese Flächen wird bisher nicht entlohnt“, erklärte Landwirt Ulrich Ilg aus Hattenhofen vor zahlreichem Publikum in der Zeller Gemeindehalle.


Der Arbeits- und Zeitaufwand für die Pflege dieser Flächen sei deutlich höher als für baumfreies Grünland, außerdem sei zusätzliche Technik dafür nötig. Auf seinem Betrieb müsse er extra für die Streuobstwiesen mit insgesamt 1240 Bäumen ein zweites Mähwerk, einen zweiten Schwader, einen zusätzlichen Ladewagen mit abklappbarem Aufbau sowie ein kleines Güllefaß vorhalten.

 

Hinzu komme, dass die Silage von den Streuobstbeständen durch das häufigere Überfahren oft eine schlechtere Qualität aufweise. Der junge Milchvieh- und Legehennenhalter forderte zudem von der Politik, dass der Einsatz des Breitverteilers sowie die Ausnahmegenehmigung für 230 kg N/ha auch in der neuen Düngeverordnung gerade im Hinblick auf die Streuobstbestände weiter möglich sind. „Denn der Einsatz der Schleppschlauch- oder Schlitztechnik durch den Lohnunternehmer ist durch die engen Baumgassen nicht möglich. Und wer die Flächen vier- bis fünfmal im Jahr schneidet, muss auch düngen dürfen“, so seine Argumente.

 

Dass der höhere Aufwand durch die Förderung von 2,50 € pro Baum nicht ausgeglichen sei, bestätigte der anwesende Ministerialdirektor Wolfgang Reimer vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg. Bei der ursprünglichen Festsetzung der Höhe habe man nicht gewusst, wieviel Anträge gestellt werden und ob das Geld ausreicht. Nach jetzigem Stand sei es durchaus vorstellbar, dass man die Fördermittel im Herbst nach einer Überprüfung noch erhöhe. Die bisher mögliche Ausnahmeregelung für die Ausbringung von 230 kg N/ha werde es seiner Meinung nach auch in der neuen Düngeverordnung wieder geben.


Der Politiker betonte in seiner Rede vor den Bauern am Albtrauf, dass die Landesregierung nicht für jeden Landkreis ein Förderprogramm bieten könne. Deshalb sei die Grünlandförderung auf die Grenzlagen beschränkt, die sonst nicht mehr bewirtschaftet würden. Er verwies darauf, dass das Land speziell für Milchviehhalter neben der Gründlandförderung noch viele weitere Fördermöglichkeiten biete, wie z.B. im Stallbau oder bei der Beratung.

 

Weitere diskutierte Themen am 23. Grünlandtag waren in diesem Jahr die Bekämpfung von Giftpflanzen auf dem Grünland, die Futterqualität von FFH-Flächen sowie die Vorführung verschiedener Gülletechnik.

Veranstalter der Fachveranstaltung waren das Landwirtschaftliche Zentrum für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg (LAZBW), das Landratsamt bzw. Landwirtschaftsamt Göppingen sowie dem Regierungspräsidium Stuttgart.

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