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Meyer kündigt Umsetzung der Gebührenordnung in zwei Schritten an

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer hat den Entwurf für die umstrittene neue Gebührenordnung in Teilen angepasst. Mit der Novelle „wollen wir mehr Gerechtigkeit und zurück zum Verursacherprinzip“, erklärte der Ressortchef in Hannover.

Lesezeit: 3 Minuten

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer hat den Entwurf für die umstrittene neue Gebührenordnung in Teilen angepasst. Mit der Novelle „wollen wir mehr Gerechtigkeit und zurück zum Verursacherprinzip“, erklärte der Ressortchef in Hannover. Er betonte erneut, dass kleine Betriebe und Landwirte explizit geschont würden.


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Die Landesregierung verfolge das Prinzip „kleine Betriebe - kleine Auflagen und große Betriebe - große Auflagen“. Meyer teilte außerdem mit, dass die Gebührenordnung in zwei Schritten umgesetzt werde. Es liege ein Entwurf mit Anpassungen im Lebensmittelbereich vor, der nun in eine erneute, verkürzte Anhörung gehe. Die Gebührenordnung solle möglichst noch im ersten Halbjahr in Kraft treten. „Wir haben die vorhandenen Spielräume genutzt, um die Gebühren für kleinere Betriebe wie Kioske, Bäckereien und Fleischerläden zu reduzieren und zu deckeln. Außerdem haben wir Besonderheiten der Lebensmittelunternehmen berücksichtigt, zum Beispiel die Situation der Marktbeschicker“, sagte Meyer.


Der Entwurf sehe für den Lebensmittelbereich eine zweistufige Differenzierung und eine Deckelung der Gebühren für die Regelkontrolle vor. Der Entwurf für den Futtermittelbereich sei der zweite Baustein der Gebührenverordnung, der nach einer Ressortabstimmung in diesem Frühjahr in Kraft treten solle. Hier würden die Regelkontrollen nach Pauschalen berechnet; sie basierten auf dem durchschnittlichen Aufwand der Kontrollen. Meyer resümierte, der Steuerzahler werde beim Verbraucherschutz massiv entlastet.


Die neue Gebührenordnung werde außerdem gerechter sein als das jetzige System. Erneut verwies der Ressortchef darauf, dass die Gebühr zum Beispiel für die Passverlängerung, den TÜV und den Schornsteinfeger auch der zu Kontrollierende und nicht der Staat zahle.


„Verträgliche“ Gebührensätze


Dem Minister zufolge werden laut Entwurf Lebensmittelunternehmen mit weniger als 125 000 Euro sowie weniger als 250 000 Euro Jahresumsatz pro Kontrolle maximal 56 Euro beziehungsweise 92 Euro zu zahlen haben. Da etwa Kioske im Schnitt nur alle zwei Jahre kontrolliert würden, bedeute das im Mittel Gebührenkosten für Regelkontrollen von 25 Euro pro Jahr, rechnete Meyer vor. Kleine Bäckereien hätten im Schnitt mit 50 Euro bis 100 Euro jährlich zu rechnen. "Das ist angesichts der Umsätze verträglich", sagte der Agrarressortchef.


Insgesamt berechneten sich die Kosten einer Lebensmittelkontrolle grundsätzlich nach dem Aufwand, was bedeute, dass ein größeres Lebensmittelunternehmen entsprechend höhere Gebühren zahle, da eine Kontrolle auch mehr Zeit in Anspruch nehme; der Stundensatz liege bei 72 Euro für Veterinäre und bei 46 Euro für Lebensmittelkontrolleure.


Auch für die Marktbeschicker sei eine gute Lösung gefunden worden; sie würden jetzt nur noch am Ort der Niederlassung oder des gewöhnlichen Aufenthaltes kostenpflichtig kontrolliert. „Die Sorge, dass es mit der neuen Verordnung zu verschiedenen Zeiten in unterschiedlichen Landkreisen zu massiven Kosten besonders für Marktstände kommt, ist damit unbegründet“, erklärte Meyer.


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