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Meyer limitiert Herbstdüngung

Niedersachsens Landwirte müssen sich auf Beschränkungen bei der Herbstdüngung 2013 einstellen. Landwirtschaftsminister Christian Meyer hat Konsequenzen aus den Warnungen der jüngsten Zeit vor einem teilweisen Anstieg der Nitratwerte im Grundwasser gezogen: Per Erlass schränkt er nun die Herbstdüngung ein.

Lesezeit: 3 Minuten

Niedersachsens Landwirte müssen sich auf Beschränkungen bei der Herbstdüngung 2013 einstellen. Landwirtschaftsminister Christian Meyer hat Konsequenzen aus den Warnungen der jüngsten Zeit vor einem teilweisen Anstieg der Nitratwerte im Grundwasser gezogen: Per Erlass schränkt er nun die Herbstdüngung mit organischen Düngern ein.


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„Die negativen Meldungen sind für mich besorgniserregend. Ich sehe mich gezwungen, dagegen etwas zu tun“, erklärte der Grünen-Politiker am vergangenen Donnerstag. Seinen Ausführungen zufolge beauftragte er die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit der Umsetzung, „so dass die Herbstdüngung mit organischen Düngern eingeschränkt wird“.


Als eine Ursache für den Belastungsanstieg werde von Fachleuten in vielen Fällen eine unsachgemäße Düngung mit organischen Düngemitteln im Herbst gesehen, „denn gerade im Herbst wird in einigen Regionen nach der Ernte der Hauptfrucht über das notwendige Maß mit organischen Düngern wie Gülle gedüngt, ohne dass nachfolgend angebaute Pflanzen diese Nährstoffe aufnehmen können", berichtete der Minister. Es komme offenbar vor, dass „die Herbstdüngung als Entsorgung überschüssiger Nährstoffe zum Beispiel auf Betrieben mit einer zu hohen Tierdichte“ genutzt werde. Dieses wolle man verhindern.


Verstöße werden bestraft


Dem Landwirtschaftsministerium zufolge ist bei einem Stickstoffbedarf im Herbst aber weiter organischer Dünger erlaubt, wie es die gültige Düngeverordnung in Deutschland vorgibt. Für Folgekulturen und Zwischenfrüchte, die im gleichen Jahr angebaut würden, greife indes folgende Regelung: Es dürfe nur die Menge gedüngt werden, die dem aktuellen Stickstoff-Düngebedarf einer Kultur entspreche. Dabei gelte jedoch eine Grenze von maximal 40 kg pro Hektar Ammoniumstickstoff und 80 kg pro Hektar Gesamtstickstoff.


Bei Berücksichtigung des aus dem Boden nachgelieferten Stickstoffs bestehe nach der Ernte von Mais, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben, Feldgemüse und Leguminosen oder zur Förderung der Strohrotte bis zum Winter kein Stickstoff-Düngebedarf, betonte Meyer. In diesen Fällen stelle die Herbstdüngung mit Gülle, Jauche und sonstigen flüssigen organischen Düngemitteln sowie organisch-mineralischen Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff oder Geflügelkot einen Verstoß gegen die Düngeverordnung dar und sei nach den EU-Vorgaben für das sogenannte Cross Compliance zu sanktionieren.


„Akuten Nachhilfebedarf“ beim Thema Düngerecht attestierte der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Helmut Dammann-Tamke dem Minister. „Anders ist es nicht zu erklären, dass er die Umsetzung bestehenden Rechts als eigene Maßnahme zum Grundwasserschutz verkauft“, betonte der Diplom Agraringenieur. (AgE/ad)

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