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Meyer will Ferkelkadaver untersuchen; Landvolkvorstand unter Verdacht

Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer hat eine härtere Gangart bei Tierschutzvergehen angekündigt. „Wir werden auch künftig stichprobenartig tote Ferkel obduzieren lassen, um möglichen Verstößen auf die Spur zu kommen", so Meyer. Offenbar gehört ein Stall dem Landvolkvorstand aus Vechta, heißt es.

Lesezeit: 3 Minuten

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer hat eine härtere Gangart bei Tierschutzvergehen angekündigt. „Wir werden auch künftig stichprobenartig tote Ferkel obduzieren lassen, um möglichen Verstößen auf die Spur zu kommen", sagte Meyer am Montag in Hannover.


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Das Magazin „Report Mainz" hatte unter anderem über einen Schweinezuchtbetrieb im Landkreis Vechta berichtet, in dem Ferkel nicht tierschutzgerecht getötet worden sein sollen. „Es kann nicht sein, dass man Tiere auf den Boden schlägt, um sie zu töten", so der Minister. „Solche brutalen Tötungsmethoden dulden wir nicht."


Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat unterdessen mehrere tote Ferkel aus dem betreffenden Betrieb untersucht. Vorläufige Befunde des LAVES deuten auf eine tierschutzwidrige Tötung der Ferkel hin, die teils schwere Verletzungen aufweisen. Mittlerweile prüft die Staatsanwaltschaft Oldenburg, ob ein Anfangsverdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt.


Verstöße im Stall eines Landvolkvorsitzenden?


Unterdessen berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung, einer der Landwirte, die den betroffenen Stall besitzen, sei der Vorsitzende des Landvolks im Landkreis Vechta. Zugleich stehe er auch dem Verwaltungsrat der Niedersächsischen Tierseuchenkasse vor.


Im Gespräch mit der „Oldenburgischen Volkszeitung“ soll er die Auffassung vertreten haben, bei nicht lebensfähigen Ferkeln sei der Genickbruch ohne vorherige Betäubung rechtens. Er berief sich dabei auf eine EU-Verordnung. Dem habe laut der Zeitung aber der Landkreis Vechta als zuständige Veterinärbehörde widersprochen: Nur nach einer Betäubung des Ferkels etwa durch einen Schlag auf den Kopf sei eine Tötung durch Genickbruch mit dem Tierschutzgesetzvereinbar.


Diese Frage müssten nun die Ermittlungsbehörden klären, heißt es weiter. Wird das Vorgehen im Stall nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit gewertet, wäre wieder der Landkreis zuständig. Er könnte ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen.


Ermittler sichten Videos


Wie das Blatt weiter berichtet, beschäftigen sich seit Montag auch Polizei und Staatsanwaltschaft mit den Filmaufnahmen, die Tierschutzaktivisten von ARIWA heimlich in einem Schweinestall im Landkreis Vechta aufgezeichnet haben.


Ergebe sich der Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, würden von Amtswegen Ermittlungen eingeleitet. Auch die Polizei ist eingeschaltet: Der Landkreis Vechta hat nach eigenen Angaben Videoaufnahmen sowie Untersuchungen des Landesamtes für Verbraucherschutz (Laves) an die Ermittler weitergeleitet. Die Fachleute aus Oldenburg hatten drei vom Landkreis sichergestellte Tierkadaver aus dem betroffenen Stall untersucht. Das Ergebnis laut Kreissprecher: Die Ferkel seien unsachgemäß getötet worden.


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