[18.10.2011]
Ein Sprecher von Bundesagrarministerin Ilse Aigner sagte nun aber, das Ministerium plane keine Änderung beim Mindesthaltbarkeitsdatum. Auch eine Abschaffung stehe nicht zur Diskussion.
Hintergrund ist, dass Verbraucher in der Regel Lebensmittel wegwerfen, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist. Um diese Verschwendung zu begrenzen, hat laut Zeitungsberichten z.B. der Vorsitzende des Ernährungsausschusses, Hans-Michael Goldmann (FDP), den Hinweis „Am besten vor dem...“ vorgeschlagen, der sich an den englischen Aufdruck „best before...“ anlehnt.
Staatssekretär Peter Bleser (CDU) habe unterdessen nochmals darauf hingewiesen, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum kein Verfallsdatum sei. Es gebe nur den Zeitpunkt wieder, bis zu dem ein Nahrungsmittel bei angemessener Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften behält. Nach Ablauf sei die Ware also keinesfalls automatisch verdorben. „Jeder Hersteller baut ein Sicherheitspolster ein“, so Bleser. Der Verbraucher müsse daher stärker über die Bedeutung der Datumsangabe aufgeklärt werden.
Laut einer kürzlich vorgestellten Umfrage richten sich 84 % der Bundesbürger danach, obwohl das MHD nur eine Orientierungshilfe sein soll. Auf Antrag von Union und FDP will sich der Ernährungsausschuss des Bundestages deshalb an diesem Mittwoch mit dem Thema beschäftigen, berichtet etwa die Saarbrücker Zeitung.
Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) geht laut früherer Aussage davon aus, dass jährlich zwischen 6 und 20 Mio. t guter Lebensmittel in den Müll wandern. Pro Haushalt mache das 310 Euro aus, so die Ministerin. Genaue Zahlen gibt es allerdings bislang nicht, weshalb Aigner eine umfassende Studie in Auftrag gegeben hat. (ad)
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Leserkommentare
Begriff MHD kann bleiben
[18.10.2011]
Wer der deutschen Sprache mächtig ist den Begriff liest und genau über den Sinn nachdenkt versteht das schon richtig. Außerdem kann man bevor man etwas entsorgt auch noch den Geruchs-und Sehtest machen.
von paulin
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