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Mindestlohn: Dokumentationspflichten für Familienangehörige vom Tisch

„Endlich kehrt beim Mindestlohn Vernunft ein“, zeigt sich die CSU-Bundestagsabgeordnete Marlene Mortler erfreut. Die Pflicht zur schriftlichen Dokumentation jeder gearbeiteten Stunde im Betrieb der Familie sei vom Tisch.

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„Endlich kehrt beim Mindestlohn Vernunft ein“, zeigt sich die CSU-Bundestagsabgeordnete Marlene Mortler erfreut. Die Pflicht zur schriftlichen Dokumentation jeder gearbeiteten Stunde im Betrieb der Familie sei vom Tisch.


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Bundesarbeitsministerin Nahles habe in der Sommerpause eine Verordnung vorgelegt, welche die Dokumentationspflichten für im Betrieb des Arbeitgebers mitarbeitende Familienangehörige streicht. „Hierfür hatte ich mich gemeinsam mit Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt mit Nachdruck eingesetzt. Es kann einfach nicht sein, dass die Mindestlohngesetzgebung die Arbeit auf unseren landwirtschaftlichen Familienbetrieben faktisch unmöglich macht. Am Ende müssten die Zollämter überprüfen, ob die Ehefrau die Zeiten, die sie etwa morgens zum Melken benötigt, richtig aufgeschrieben hat. Das wäre absurd. Umso erfreulicher ist es nun, dass das Recht der Wirklichkeit beim Mindestlohn ein Stück näher kommt“, so Mortler.

 

Für genauso wichtig hält sie es aber, dass außerhalb von Familienbeziehungen auch in der Landwirtschaft eine Lohnobergrenze bei den Dokumentationspflichten gilt. Dass in allen anderen Branchen nur bis zu einem Gehalt von 2000 Euro im Monat über die Arbeitszeiten Buch geführt werden muss, allein in der Landwirtschaft aber selbst der Betriebsleiter seine Zeiten aufzuschreiben hat, kann die Politikerin nicht nachvollziehen. Dies sei eine klare Diskriminierung eines ganzen Sektors, die nicht hinnehmbar ist.


Mit der Mindestlohn-Dokumentationspflichtenverordnung vom 29. Juli dieses Jahres überträgt die Bundesregierung die Ausnahmen für mitarbeitende Familienangehörige auf die Beschäftigten der Landwirtschaft. Das ist deshalb wichtig, weil Beschäftigte der Landwirtschaft bis Ende 2017 nicht den Regeln des Mindestlohn-, sondern des Arbeitnehmerentsendegesetzes unterliegen.

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