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Mindestlohn: Pfalzmarkt Genossenschaft warnt vor Abwanderung

Die PFALZMARKT FÜR OBST UND GEMÜSE EG aus Mutterstadt hat in einem offenen Brief vor gravierenden Folgen durch das Mindestlohngesetz gewarnt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die PFALZMARKT FÜR OBST UND GEMÜSE EG aus Mutterstadt hat in einem offenen Brief vor gravierenden Folgen durch das Mindestlohngesetz gewarnt. Die Genossenschaft fordert die Politik auf, dem Sonderkulturbereich in der Landwirtschaft flexible Regelungen beim Mindestlohn- und Arbeitszeitgesetz zu ermöglichen, um eine Abwanderung der Produktion ins Ausland zu verhindern:

 

Liebe Politiker,

 

Verbraucher schätzen Obst und Gemüse „made in Germany“. Insbesondere, wenn es aus der Pfalz kommt. Das neue Mindestlohngesetz mit seinen Regelungen zur Dokumentation der Arbeitszeiten gefährdet jedoch den Fortbestand unserer Gartenbaubetriebe und damit viele Arbeitsplätze in den Betrieben und in unserer Genossenschaft.

 

In einem Land, in dem Lebensmittel so billig angeboten werden, wie kaum anderswo in Europa, ist es zu diesen Bedingungen und unter diesem Kostendruck im europäischen Wettbewerb nicht möglich, verbrauchernah zu produzieren, geschweige denn, beste und gesicherte Qualität aus bäuerlicher Hand anzubieten. Der Sonderkulturbereich in der Landwirtschaft benötigt daher flexible Regelungen beim Mindestlohn- und Arbeitszeitgesetz. Lassen Sie es nicht zu, dass die Produktion von frischem Obst und Gemüse ins Ausland abwandert und dass die Pfalz ihre bedeutende Stellung als größtes zusammenhängendes Anbaugebiet von Obst und Gemüse verliert.

 

Die Pfalzmarkt eG vermarktet über 250.000 t Obst und Gemüse pro Jahr. 250 aktive Erzeuger erwirtschaften einen Jahresumsatz von rund 150 Mio. Euro. Die Genossenschaft beschäftigt 150 Mitarbeiter .

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