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Mit Stoffpatenten können ganze Pflanzen geschützt werden

Vier Jahre nach der Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in deutsches Recht haben Landwirtschaft und vorgelagerte Branchen zunehmend Probleme mit den Konsequenzen dieser Regelung.

Lesezeit: 2 Minuten

Vier Jahre nach der Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in deutsches Recht haben Landwirtschaft und vorgelagerte Branchen zunehmend Probleme mit den Konsequenzen dieser Regelung. So werden Patente nicht nur auf bestimmte Verfahren angemeldet, sondern das Europäische Patentamt (EPA) lässt auch sogenannte Stoffpatente zu, mit denen sich Ansprüche auf ganze Pflanzen mit bestimmten Eigenschaften ergeben.


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Die Patentanwältin Dr. Ute Kilge machte kürzlich bei einer DBV-Veranstaltung darauf aufmerksam, dass solche Stoffansprüche im sogenannten Brokkoli-Fall gestellt werden, obwohl das Patent eigentlich vorrangig auf den Schutz einer Züchtungsmethode mit Genmarkern abstellt. Gegen das Brokkoli-Patent ist beim EPA Einspruch eingelegt worden. Mit einer Entscheidung rechnen Fachleute im Frühjahr 2010.


Dass sich die Pflanzenzucht durch die Entscheidungsmacht des EPA zunehmend unter Druck gesetzt sieht, zeigte Stephanie Franck von der Pflanzenzucht Oberlimpurg (PZO). "Wenn wir in großem Umfang Stoffpatente bekommen, hätte sich unser Innovationsmodell überlebt", warnte Franck. Unter diesem Modell versteht sie unter anderem die Zusammenarbeit privater und öffentlicher Forschung in Deutschland und geltend gemachten überdurchschnittlichen Züchtungsfortschritt, beispielsweise beim Winterweizen.


Ähnlich äußerte sich DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born. Er forderte eine Änderung der EU-Biopatentrichtlinie und lehnte Patente auf Tiere und Pflanzen ab. Bestärkt sieht sich der Bauernverband mit dieser Forderung durch das Abkommen der WTO zu geistigen Eigentumsrechten (TRIPS), in dem das Verbot von Patenten auf Tiere und Pflanzen ermöglicht wird. Zuletzt hatte der DBV gegen das sogenannte Schweinepatent gekämpft, mit dem ein gendiagnostisches Verfahren patentiert werden soll. Patentinhaber ist das US-Unternehmen Newsham Choice Genetics, das die Rechte an dem Schweinepatent von Monsanto erwarb. Die Auseinandersetzung über dieses Patent dürfte sich aufgrund der Verfahrensabläufe am EPA noch hinziehen. Zudem sei die Situation in der Tierzucht eine grundsätzlich andere als in der Pflanzenzucht, so Verbandsrechtsanwältin Inken Lampe.

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