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Mitgliedstaaten erneut gespalten über GVO-Zulassungen

Die EU-Mitgliedstaaten haben es erneut versäumt, zu Zulassungsanträgen für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eindeutig Stellung zu beziehen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Mitgliedstaaten haben es erneut versäumt, zu Zulassungsanträgen für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eindeutig Stellung zu beziehen. Wie die Europäische Kommission am Montag mitteilte, brachten die nationalen Experten im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen die Zulassung zweier Sojabohnen aus den Labors der Unternehmen Monsanto beziehungsweise Pioneer zustande. Beide Anträge beziehen sich auf den Import als Futter- und Lebensmittel, nicht auf den Anbau.


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Während die Linie MON87701 gegen verschiedene Fraßinsekten resistent ist, verhält sich das Pioneer-Produkt 356043 tolerant gegenüber dem Breitbandherbizid Glyphosat. Beide Pflanzen wurden von der Kommission zur Zulassung im beantragten Rahmen vorgeschlagen, weil die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) keine Bedenken hatte. Die Kommission wird die Dossiers Anfang nächsten Jahres einem Berufungsausschuss mit hochrangigen Vertretern der Mitgliedstaaten vorlegen. Wiederholt sich dort das Patt, wird sie die Zulassung in Eigenregie durchführen.


Weniger Probleme hatten die Mitgliedstaaten mit der Verlängerung der Auslaufphase für erlaubte Spurenfunde der GV-Rapslinien Ms1xRf1, Ms1xRf2 and Topas 19/2. Hier gab es eine klare Mehrheit für die Verlängerung über 2012 hinaus. Bei den Rapslinien handelt es sich um Produkte, die zu einem früheren Zeitpunkt zugelassen, dann aber nie in großem Stil vermarktet wurden. Nach Angaben der Kommission konnte der Rechtehalter, die Bayer CropScience GmbH, nachweisen, dass praktisch alle Restbestände vom Markt genommen wurden. Trotzdem können Spurenfunde in einer Größenordnung von weniger als 0,1 % innerhalb der Futter- und Nahrungsmittelkette nicht ausgeschlossen werden. Bayer CropScience wurde verpflichtet, weitere Anstrengungen zu unternehmen, die Rapslinien aus der Verarbeitungskette zu entfernen. (AgE)


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