Im seit Jahren laufenden Verfahren um eine mögliche Irreführung der Verbraucher beim Kinderquark Monsterbacke von Ehrmann geht es nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) weiter, nachdem der Fall zur Klarstellung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg übersandt worden war. Der EuGH hatte daraufhin im April geurteilt, dass das Unternehmen die Behauptung, der Quark sei "so wichtig wie das tägliche Glas Milch" mit den entsprechenden gesundheitsbezogenen Angaben belegen müssen.
Nun müssen die deutschen Richter am Gerichtshof entscheiden, was sie mit der Vorlage aus Europa machen. Am Montag fand die erste Verhandlung statt. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte gegen Ehrmann geklagt. Ihre Kritik: Monsterbacke enthält zwar so viel Kalzium wie ein Glas Milch, allerdings deutlich mehr Zucker. Darauf werde auf der Verpackung nicht hingewiesen. Die Werbung sei deshalb irreführend und verstoße gegen europäische Vorgaben zu gesundheitsbezogenen Angaben auf Produkten, so die Verbraucherschützer.
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