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NABU für „ökologische“ Novellierung der Jagdgesetze

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hält eine „ökologische“ Novellierung der Jagdgesetze in Deutschland für überfällig. In seinem kürzlich vorgelegten Positionspapier zur Ausrichtung der Jagd fordert der Verband eine „grundlegende Neuerung“ der Jagdgesetzgebung.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hält eine „ökologische“ Novellierung der Jagdgesetze in Deutschland für überfällig. In seinem kürzlich vorgelegten Positionspapier zur Ausrichtung der Jagd fordert der Verband eine „grundlegende Neuerung“ der Jagdgesetzgebung.


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Er kritisiert, dass das vor 60 Jahren in Kraft getretene Bundesjagdgesetz bis jetzt im Wesentlichen nahezu unverändert geblieben sei. Wissenschaftliche Erkenntnisse der Wildtierökologie, des Natur-, Arten- und Tierschutzes sowie sich ändernde gesellschaftliche Erwartungen an die Jagd seien seitdem nicht berücksichtigt worden.


Ausdrücklich bekennt sich der NABU zu einer naturverträglichen Jagd als eine legitime Form der Landnutzung, wenn sie den Kriterien der Nachhaltigkeit entspreche und ethischen Prinzipien nicht widerspreche. So müsse das erlegte Tier sinnvoll genutzt werden, die bejagte Art dürfe in ihrem Bestand nicht gefährdet sein und zum Zweck der Jagd nicht aktiv gefördert werden, Störungen in der Brut- und Aufzuchtzeit von Wildtieren seien zu reduzieren und natur- beziehungsweise artenschutzrechtliche Regelungen zu beachten.


Für den NABU leitet sich daraus eine deutliche Kürzung der Liste der jagdbaren Arten ab. „Auch wenn wir den Fuchs als jagdbare Art einstufen, ist es trotzdem nicht nachvollziehbar, weshalb in Deutschland jährlich gut 500 000 Füchse erlegt werden, ohne dass eine sinnvolle Nutzung stattfindet“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Die derzeitigen Jagdgesetze müssten endlich auf den Prüfstand und nach ökologischen und ethischen Kriterien novelliert werden. Die Jägerschaft müsse auf diese Veränderungen ebenso reagieren wie Bund und Länder.


Der Verband spricht sich im Einzelnen auch für eine Vereinheitlichung der Jagdzeiten auf die Monate September bis Dezember und eine Überarbeitung der derzeit üblichen Jagdmethoden aus. Zugelassen werden sollten laut NABU nur noch Ansitz- und Bewegungsjagden, während Beiz-, Fallen- und Baujagden abgeschafft werden sollten. Die Jagd sollte ferner mit bleifreier Munition erfolgen, auf die Fütterung von Wild grundsätzlich verzichtet werden. Die Jagd in Naturschutzgebieten sollte ausschließlich dem Schutzzweck dienen; Kernzonen von Großschutzgebieten seien als Wildruhezonen auszuweisen. Außerdem sei künftig deutlich zwischen der Jagd als einer Form der Landnutzung und dem Wildtiermanagement zu unterscheiden.


Etikettenschwindel im Namen des Naturschutzes


Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt das grundsätzliche Bekenntnis des Naturschutzbundes (NABU) zur Jagd. Auf völliges Unverständnis bei den Jägern stößt allerdings die Forderung nach einer drastischen Verkürzung der Jagdzeiten für Schalenwild von Anfang September bis Ende Dezember.


Es ist laut DJV nicht nachvollziehbar, warum zum Beispiel in der Zeit des größten Wildschadens, etwa im Mais, die Jagd auf Wildschweine ruhen soll. Das widerspricht einem modernen Wildtiermanagement. „Wer als Eigenjagdbesitzer wie der NABU allerdings überwiegend Wald und aus der Nutzung genommene Flächen bejagt, den stören Wildschäden in landwirtschaftlichen Kulturen herzlich wenig. Wir sollten neben Jägern insbesondere Landwirte fragen, was diese von Jagdzeiten mit völliger Jagdruhe von Januar bis August halten", sagte DJV-Geschäftsführer Andreas Leppmann. Die veröffentlichte Jagdposition des NABU ist laut DJV eine reine Waldposition, die an den Realitäten einer landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft vorbei geht. Der Waldanteil beträgt in Deutschland lediglich 30 %.


Der NABU lehnt außerdem in seiner Position die Verwendung von Fallen im Rahmen der Jagdausübung gänzlich ab. Allerdings wird in Naturschutzprojekten das Fallenstellen unter der Bezeichnung des „Präda-torenmanagements“ legitimiert, staatlich gefördert und von Naturschutzverbänden – insbesondere vom NABU – aktiv praktiziert. „Ob eine Falle im Rahmen der Jagdausübung oder im Rahmen des Naturschutzes gestellt wird, es bleibt dieselbe Falle, in der ein Tier auf dieselbe Art und Weise gefangen wird. Alles andere ist Etikettenschwindel“, so Leppmann. 



Eine Vielzahl von Naturschutzprojekten – etwa zum Schutz von Wiesenbrütern oder Sumpfschildkröten – zeigt, dass Artenschutz mit Lebensraumgestaltung alleine nicht zum gewünschten Erfolg führt. Eine effektive Reduzierung der zumeist dämmerungs- und nachtaktiven Beutegreifer wie Fuchs, Marder, Waschbär und Marderhund wird erst durch den fachkundigen Einsatz von Fanggeräten erreicht. Wer bedrohten Arten helfen will, der muss eine effektive Fangjagd erhalten. Die Mitglieder von DJV und NABU praktizieren dies bereits hervorragend in zahlreichen gemeinsamen Projekten vor Ort.



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