Erstmals verzichtet das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik allerdings auf Fragen zur Rinderhaltung. Grund: Die HIT-Datenbank ist nun für Statistikzwecke freigegeben. Dadurch können den Betrieben aber keinerlei steuerliche oder sonstige Nachteile entstehen, so die Behörde, da die Daten der Geheimhaltung unterliegen und nur statistisch ausgewertet werden.
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