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Landesnaturschutzgesetz NRW könnte Familienbetriebe belasten

Gerade Familienbetriebe in NRW sollen bei der Bewirtschaftung ihres Grund und Bodens erheblich eingeschränkt und damit langfristig wirtschaftlich stark belastet werden. So soll die Grünlandbewirtschaftung erschwert, konkrete Baumarten in Schutzgebieten vorgegeben und Totholz ungenutzt im Wald verbleiben.

Lesezeit: 4 Minuten

Am Mittwoch haben in Nordrhein-Westfalen die Landtagsausschüsse Umwelt, Agrar und Kommunalpolitik über den Entwurf für ein schärferes Landesnaturschutzgesetz diskutiert, dass die rot-grüne Regierung im März vorgelegt hat. Das Land will damit die Vorgaben des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes auf ihre Landesgesetzgebung anpassen.


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Der Gesetzesentwurf aus dem Umweltministerium von Minister Johannes Remmel (Grüne) geht jedoch weit über die Regelungen des Bundes hinaus und setzt auf Konfrontation statt auf ein konstruktives Miteinander, argumentieren Gegner.


Vor dem Landtag in Düsseldorf protestieren daher zahlreiche Vertreter des ländlichen Raumes mit ihrer Initiative „Naturschutz mit Augenmaß“ gegen den Entwurf. In einer Petition an den Landtag beklagen die Kritiker, dass das von Remmel geführte Umweltministerium trotz umfangreicher Proteste nicht bereit sei, auf die bereits gemachten Änderungsvorschläge einzugehen.


Gerade Familienbetriebe in der Land- und Forstwirtschaft sollen bei der Bewirtschaftung ihres Grund und Bodens erheblich eingeschränkt und damit langfristig wirtschaftlich stark belastet werden, so die Gegner. So soll unter anderem die Grünlandbewirtschaftung erschwert, konkrete Baumarten in Schutzgebieten vorgegeben und Totholz ungenutzt im Wald verbleiben. Solche einschneidenden Regelungen seien ohne Einvernehmen mit den Betroffenen nicht akzeptabel, erst recht nicht ohne angemessene Entschädigungsregelungen, heißt es in der Petition.


Die Ausweisung von Schutzgebieten, insbesondere von Naturschutzgebieten mit ihren weitreichenden Einschränkungen, soll entgegen der Aussage von Minister Remmel weiter zunehmen. Jede Unterschutzstellung bedeute jedoch entschädigungslose Einschränkungen in der Bewirtschaftung. Angesichts der Tatsache, dass etwa zwei Drittel des Offenlandes in NRW privaten Grundstückseigentümern gehört, soll hier massiv in das Privateigentum eingegriffen werden, beklagen die Kritiker des Gesetzentwurfs.


Das sind die Verschärfungen


Großen Korrekturbedarf sehen auch die Mitglieder des Aktionsbündnisses Ländlicher Raum, zu denen u.a. die Verbände der Bauern, Landfrauen, Jäger, Fischer und Waldbesitzer gehören. Das Gesetz in seinem jetzigen Entwurf gefährde die Entwicklung der ländlichen Räume und führe zum „Stillstand auf dem Land“, warnen die Bündnispartner. Der Landtag müsse daher dringend nachbessern.


„Jetzt liegt der Ball bei den Parlamentariern. Wir setzen darauf, dass die Abgeordneten einen verantwortungsvollen Gesetzesentwurf auf den Weg bringen“, so Max von Elverfeldt, Vorsitzender vom Verband Familienbetriebe Land und Forst NRW e.V.. Die Kritikpunkte:


1. Vorkaufsrecht


Entgegen dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Vorkaufsrecht für Naturschutzorganisationen, das durch Änderungsanträge der Regierungsfraktionen dem Vernehmen nach durch das Parlament noch verschärft werden solle, sei den Belangen der Landwirtschaft Vorrang einzuräumen. Vor dem Hintergrund des ungebremsten Verlustes landwirtschaftlicher Flächen durch Siedlungs- und Verkehrsmaßnahmen sei die Entwicklungsmöglichkeit landwirtschaftlicher Betriebe bereits jetzt deutlich eingeschränkt. Die geplante Vorkaufsregelung sei deshalb entbehrlich.


2. Überzogene Ausweitung von Schutzgebieten


Gemäß Gesetzesentwurf soll auf 15 % der NRW-Landesfläche ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope festgesetzt werden. Damit weiche der Gesetzentwurf vom Bundesnaturschutzgesetz ab, der nur 10 % Biotopverbundfläche vorsieht. Nach wie vor bestehen Zweifel, dass eine Steigerung tatsächlich einen höheren Beitrag zum Artenschutz leistet. Anstatt Befürchtungen von Eigentümern und Bewirtschaftern vor neuen Schutzgebietsausweisungen zu nähren, solle ein Förderkonzept zur Pflege und Entwicklung des bestehenden Biotopverbundes entwickelt werden. Qualität solle der Quantität vorgehen.


3. Erweiterte Mitwirkungsrechte anerkannter Naturschutzvereinigungen


Die beabsichtigte Stärkung der Mitwirkungsrechte an erkannter Naturschutzvereinigungen stelle den bislang erfolgreich praktizierten Interessenausgleich in den bestehenden Naturschutzbeiräten in Frage. Die Übertragung hoheitlicher Aufgaben an Naturschutzvereinigungen stärke deren Stellung über Gebühr und sei auch rechtsstaatlich mehr als problematisch. Die derzeit geltende Regelung sei völlig ausreichend, eine Änderung nicht erforderlich.


4. Einschränkungen bei der Bewirtschaftung von Gründland in Naturschutzgebieten


Die im Rahmen eines Änderungsantrages seitens der Regierungskoalitionen beabsichtigte Einführung eines gesetzlichen Anwendungsverbots von Pflanzenschutzmitteln auf Grünlandflächen in Naturschutzgebieten lehnen die Kritiker ab. „Die in der laufenden Legislaturperiode auf dem Erlasswege bereits eingeführten Beschränkungen der Grünlandbewirtschaftung seien bereits unverhältnismäßig und minderten den Wert für die Nutzung solcher Flächen erheblich“, so Johann Prümers vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband.


Darüber hinaus konterkarierten die bereits geplanten Regelungen zum Grünland die schon bestehenden Förderprogramme für die schonende Grünlandbearbeitung. Die Bündnispartner fordern, auf ordnungsrechtliche Regelungen zu verzichten und den Grünlandschutz weiterhin durch die bewährte Förderpolitik voranzutreiben.


Das Aktionsbündnis ist nach eigener Aussage bereit, sich an der Bewältigung der zweifellos vorhandenen Herausforderungen im Naturschutz zu beteiligen. Dabei sei die Anwendung von Ordnungsrecht auf das Unvermeidbare zu beschränken und das in NRW lange erprobte und bewährte Prinzip der Kooperation in den Mittelpunkt zu stellen, so die Bündnispartner.



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