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NRW: Landesnaturschutzgesetz in der Kritik

Seine Kritik am geplanten Landesnaturschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen hat das Aktionsbündnis Ländlicher Raum bekräftigt. Trotz Verbesserungen im Detail beinhaltet die jetzt in den Landtag eingebrachte Fassung des Gesetzentwurfes weiterhin Regelungen, die massiv in die Bewirtschaftung und das Eigentum eingreifen.

Lesezeit: 2 Minuten

Seine Kritik am geplanten Landesnaturschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen hat das Aktionsbündnis Ländlicher Raum bekräftigt. Trotz Verbesserungen im Detail beinhaltet die jetzt in den Landtag eingebrachte Fassung des Gesetzentwurfes weiterhin Regelungen, die massiv in die aktive Bewirtschaftung und das Eigentum eingreifen.


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Dem Ländlichen Raum in NRW drohe damit weiter das Schicksal, künftig in der wirtschaftlichen Entwicklung abgehängt zu werden. Seit Herbst letzten Jahres machen Landwirte, Waldbauern, Fischer, Grundbesitzer, Jäger, Gärtner, Landfrauen und die Landjugend mit der Forderung „Kein Stillstand auf dem Land“ auf die nachteiligen Auswirkungen des Gesetzes aufmerksam.


Zwar habe Minister Remmel die Argumente des Aktionsbündnisses Ländlicher Raum in einigen Kritikpunkten angenommen, stellte Bernhard Conzen, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes, fest. "Erfreulicherweise ist der Minister auch unserer Forderung gefolgt und hat die gesetzliche Verpflichtung, dickstämmige Laubbäume als Totholz im Wald zu belassen, wieder aus dem Entwurf gestrichen“, betonte Dr. Philipp Freiherr Heereman, Vorsitzender des Waldbauernverbandes NRW.


Nach wie vor jedoch beinhalte der Gesetzentwurf in den entscheidenden Passagen schwerwiegende Mängel, so die Vertreter des Aktionsbündnisses. Dies gelte insbesondere für das Vorkaufsrecht, das dem Naturschutz künftig für landwirtschaftliche Flächen eingeräumt werde. „Wir nehmen es nicht hin, das Vorkaufsrecht des Naturschutzes dem bestehenden landwirtschaftlichen Vorkaufsrecht gleichzusetzen. Angesichts des weiter forstschreitenden Flächenverbrauches zu Lasten der Nahrungsmittelerzeugung brauchen wir beim Flächenerwerb einen Vorrang für aktive Landwirte“, hob Johannes Röring, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, hervor.


Das Aktionsbündnis sieht den Landtag auch in der Pflicht, die vorgeschlagene Liste von gesetzlich geschützten Biotopen deutlich zu verkleinern. Dies gelte gerade für Streuobstwiesen sowie Mager- und Feuchtwiesen. „Wiesen jeglicher Art leben von aktiver Bewirtschaftung. Nur so bilden sie wertvolle Lebensräume“, betont Max Freiherr von Elverfeldt, Vorsitzender des Grundbesitzerverbandes NRW. Auch die Aufblähung der Naturschutzbeiräte durch die Aufnahme weiterer Organisationen sei ein Konstruktions-fehler im Gesetzentwurf.


Das Aktionsbündnis erneuert seine Forderung, die Anwendung von Ordnungsrecht auf das Unvermeidbare zu beschränken und das Prinzip der Kooperation in den Mittelpunkt zu stellen. Jetzt sei das Parlament gefordert, dazu notwendige Änderungen am Gesetzesentwurf vorzunehmen. Nur so werde das Landesnaturschutzgesetz Entwicklungen im ländlichen Raum nicht ausbremsen.

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