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NRW: Landtag beschließt ökologisches Jagdgesetz

Trotz heftiger Proteste von Jägern, Landwirten und Waldbauern hat der nordrhein-westfälische Landtag am Mittwoch ein ökologisches Jagdgesetz (ÖJG) beschlossen. Die rot-grüne Mehrheit stimmte zusammen mit der Piratenpartei mit 137 von 226 Stimmen für das Gesetz. Die Jagd- und Grundbesitzerverbände sind entsetzt.

Lesezeit: 6 Minuten

Trotz heftiger Proteste von Jägern, Landwirten und Waldbauern hat der nordrhein-westfälische Landtag am Mittwoch ein ökologisches Jagdgesetz (ÖJG) beschlossen. Die rot-grüne Mehrheit stimmte zusammen mit der Piratenpartei mit 137 von 226 Stimmen für das Gesetz. Die Landesregierung will damit Tier- und Umweltschutz verbessern. Für die Jäger bringt das ÖJG nun viele Einschränkungen mit sich.


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Die Änderungen


Die wichtigsten neuen Punkte im Ökologischen Jagdgesetz im Vergleich zum bisherigen Jagdgesetz sind:


1. Verbot des Tötens von Katzen

Der Abschuss von Hunden ist nur noch in absoluten Ausnahmen möglich, wenn andere und mildere Mittel vorher nicht erfolgreich waren. Der Abschuss von Hauskatzen wird grundsätzlich untersagt. Im Jagdjahr 2013/2014 wurden 7595 Katzen und 51 Hunde erlegt.


2. Baujagd nur noch in Ausnahmefällen

Grundsätzliches Verbot der Baujagd auf Füchse oder auf Dachse im Natur- und Kunstbau, allerdings mit Ausnahmen beispielsweise im Falle der Öffentlichen Sicherheit und Gesundheit sowie der Gefahrenabwehr. Zum Schutz der Tierwelt kann auch regional, etwa zum Schutz von Bodenbrütern in Naturschutzgebieten die Jagd im Kunstbau zugelassen werden.


3. Schutz der Umwelt: Änderungen bei Büchsenmunition

Seit April 2013 darf im nordrhein-westfälischen Staatsforst nur noch mit bleifreier Munition gejagt werden. Das Land reagierte damit auf den weiterhin hohen Bleieintrag in die Umwelt und in das Wildbret. Aus Schutz vor weiteren Belastungen der Umwelt und aus Gründen des Verbraucherschutzes und den positiven Erfahren im Staatswald wird bleifreie Büchsenmunition ab dem 1. April 2016 allgemein vorgeschrieben.


4. Aktualisierung des Kataloges jagdbarer Arten

Der Katalog der jagdbaren Arten, der letztmalig in den 70er Jahren geändert wurde, wird in Nordrhein-Westfalen neu festgelegt und anhand bestimmter Kriterien aktualisiert. Arten wie Wildkatze, Luchs, Graureiher und Greifvögel sind aus der Liste der jagdbaren Arten gestrichen worden. Neu aufgenommen in die Liste wurde hingegen der amerikanische Nerz (Mink). Insgesamt werden sich hierdurch die Abschuss-Zahlen nach der Einführung des ÖJG um nur etwa 1 Prozent reduzieren. In NRW sind im Jagdjahr 2013/2014 rund 956.000 Tiere von Jägerinnen und Jägern erlegt worden.


5. Verbot von Totschlagfallen

Mit der Neuregelung gehören Totschlagfallen allgemein den verbotenen Fanggeräten an. Mit der Untersagung wird den Belangen des Tier- und Artenschutzes entsprochen und geschützte Tiere vor Fehlfänge - und deren damit verbundene Tötung z.B. von gefährdeten Arten wie Baummarder oder Wildkatze - verhindert.


6. Verbot der Hundeausbildung an der flugunfähigen Enten und am Fuchs in der Schliefenanlage

Die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren wie der Ente oder dem Fuchs war aus Gründen des Tierschutzes zu novellieren. Die Ente darf nicht mehr flugunfähig gemacht werden, beim Fuchs ist nur noch die Arbeit auf dessen Duftspur erlaubt.


7. Einführung eines jährlichen Schießnachweises

Aus Gründen des Tierschutzes und der Unfallverhütung wird ein Schießnachweis als Voraussetzung für die Teilnahme an Bewegungsjagden eingeführt. Dieser Schießnachweis kann auf dem Schießstand, aber auch in Schießkinos erbracht werden.


8. Einführung einer Meldepflicht bei Zusammenstößen von Fahrzeugen mit Schalenwild aus Gründen des Tierschutzes

Eine Meldepflicht von Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern bei Wildunfällen mit Schalenwild ist aus Gründen des Tierschutzes künftig erforderlich. Ansprechpartner ist die Polizei, da die Telefonnummer des Jagdausübungsberechtigten in den wenigsten Fällen bekannt sein dürfte.


9. Abschaffung der behördlichen Trophäen-Schau

Die allgemeine behördliche Hegeschau, auf der bisher der sogenannte „Kopfschmuck“ und die Unterkiefer des im vorangegangen Jagdjahres erlegten männlichen Schalenwildes präsentiert werden, wird abgeschafft.


10. Erweiterung der Gremien der Jagdverwaltung

Die sogenannten „Jagdbeiräte“ werden um je einen Vertreter oder eine Vertreterin des Tierschutzes erweitert. Dadurch wird dem Tierschutz Rechnung getragen. Die Beiräte sind in allen grundsätzlichen Fragen zu hören.


11. Aussetzen von Wildtieren nur als Hegemaßnahme

Das Aussetzen von beispielsweise Fasan und Stockenten wird unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. Voraussetzung ist der Nachweis biotopverbessernder Maßnahmen für die auszusetzende Wildart. Es soll verhindert werden, dass Tiere nur zum bloßen Schießen – und nicht als Hegemaßnahme - ausgesetzt werden.


12. Stärkerer Schutz des Waldes und wertvoller Schutzgebiete

Wälder übernehmen wichtige Funktionen für Mensch und Tier. Sie speichern Wasser, bieten Lebens- und Erholungsraum und liefern den wertvollen Rohstoff Holz. Durch zu hohe Wildbestände entstehen in den Wäldern große Verbiss- und Schälschäden. Oberstes Ziel ist eine Anpassung der Wildbestände an die Kapazitäten des jeweiligen Naturraumes. So sollen Jägerinnen und Jäger sowie Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer die jagdlichen Konzepte künftig so weit wie möglich gemeinsam planen. Die Bejagungsmöglichkeiten für Rehwild und Rothirsch sollen ausgeweitet werden.


13. Bildung von Jagdvereinigungen

Die Voraussetzungen zur Bildung von Jagdvereinigungen werden erleichtert und analog zu den Kriterien der anerkannten Tierschutzverbände formuliert.


Als Zugeständnis konnte die CDU nur erreichen, dass die Jagdsteuer nicht wieder eingeführt wird. Das neue ÖJG verlangt für die Jagd zudem einen vernünftigen Grund wie Fellnutzung, Fleischverzehr oder Schutz der Landschaft. Dazu stellen die Waidmänner klar, dass sie das Jagdrecht nicht als reine Abschusslizenz betrachten, sondern auch als Hege-Verpflichtung.


„Die Grünen wollen mehr Verbote, damit die Jäger möglichst bald die Flinte ins Korn werfen“, ist sich Rainer Deppe, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, sicher. Union und Liberale kritisieren das Gesetz als fachlich unzulänglich.


Jäger denken über gerichtliche Prüfung nach


Der Landesjagdverband hat unterdessen angekündigt, das Gesetz unverzüglich einer Detailanalyse mit dem Ziel einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen. Dazu NRW-Jägerpräsident Ralph Müller-Schallenberg:

 

Nordrhein-Westfalen macht Jagdpolitik gegen Jagd und Jäger, Land und Leute. Die Regierungsfraktionen haben das Jagdgesetz einer ordentlichen parlamentarischen Beratung entzogen und auf undemokratische Weise durch den Landtag gepeitscht. Die Debatte im zuständigen Fachausschuss haben SPD und Grüne am 22. April verhindert, weil das Gesetz einer fachlichen Erörterung nicht standhält. Dies ist ein politisches Armutszeugnis und ruft nach gerichtlicher Überprüfung des Gesetzes.

 

Die Regierungskoalition betreibt mit ihrer Jagdpolitik eine Klientelgesetzgebung nach ideologischen Vorgaben gegen den massenhaften Protest aus der Mitte der Gesellschaft. Gute jagdliche Praxis und ungeteilter Tier- und Artenschutz werden verhindert. Ohne den Protest hätten wesentliche Änderungen allerdings nicht erreicht werden können (keine Abschaffung des Reviersystems, keine Wiedereinführung der Jagdsteuer, Katalog jagdbarer Arten).

 

Gemeinsam mit unseren Partnerverbänden werden wir uns weiter mit allen gebotenen Mitteln für die Abkehr der verfehlten Politik in NRW einsetzen: „Für Land und Leute! Schluss mit den Verboten!“


Grundbesitzerverband: Es gab keine fachliche Diskussion!


Mit großem Bedauern reagiert der Grundbesitzerverband NRW auf den Beschluss. „In zahlreichen persönlichen Gesprächen, bei den Regional- und Lokalkonferenzen des Landesjagdverbandes sowie bei der Groß-Demonstration am 18. März vor dem Landtag haben Sie bzw. Abgeordnete Ihrer Fraktion uns zugesagt, noch wesentliche Änderungen am Gesetzesentwurf vorzunehmen. Sie haben uns damit Hoffnung gemacht“, erinnert Vorstand Max von Elverfeldt.


Die geringfügigen Änderungen würden kaum etwas an den grundlegenden Einschränkungen des Jagdrechts durch das neue Gesetz ändern. Von Elverfeldt bedauert, dass die Bedenken aus den zahlreichen Anhörungen der betroffenen Nutzer- und Eigentumsverbände in keiner Form eingegangen sind. Eine fachliche Diskussion habe nicht stattgefunden. „Die 2. Lesung des Gesetzentwurfes im Landtag wurde von Ihrer Fraktion ohne zeitliche Not von Ende Mai auf den 30. April vorgezogen. Diese Entscheidung wurde mehr als kurzfristig am 21. April bekannt gegeben“, prangert der Verband an.

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