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NRW: Massive Kritik an Landesnaturschutzgesetz

Der Entwurf für ein neues Landesnaturschutzgesetz in NRW stößt auf breite Ablehnung. So rufen die 17 Verbände des „Aktionsbündnis Ländlicher Raum“ Agrarminister Johannes Remmel dazu auf, die vorliegenden Stellungnahmen ernst und zum Anlass zu nehmen, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Entwurf für ein neues Landesnaturschutzgesetz in NRW stößt auf breite Ablehnung. So rufen die 17 Verbände des „Aktionsbündnis Ländlicher Raum“ Agrarminister Johannes Remmel dazu auf, die vorliegenden Stellungnahmen ernst und zum Anlass zu nehmen, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten.


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Ziel müsse sein, die Anwendung von Ordnungsrecht auf das Unvermeidbare zu beschränken und das Prinzip der Kooperation in den Mittelpunkt zu stellen. „Es muss Schluss sein mit der Verbotspolitik!“, so der Präsident des gastgebenden Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, Johannes Röring.

 

Die Kritik der Partnerverbände richtet sich im Besonderen gegen den Versuch, die Regeln der guten fachlichen Praxis etwa im Hinblick auf die Grünlandbewirtschaftung zu verschärfen. Gerade in diesem Punkt verbiete sich jedoch neues Ordnungsrecht, da der Grünlandschutz an anderer Stelle bereits umfassend geregelt sei. Ebenso entschieden lehnen sie eine Ausweitung des Vorkaufsrechts auf die Naturschutzorganisationen ab. Aus der Vergangenheit gebe es genügend Beispiele, dass auf Flächen in der Hand des organisierten Naturschutzes keine besseren Ergebnisse für Artenschutz und Biodiversität erzielt werden, als durch kooperative Bewirtschaftungsmaßnahmen.

 

Des Weiteren bemängeln sie die angedachten zusätzlichen Mitwirkungsrechte der Naturschutzorganisationen. Schon heute sei die Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen bei Planungsmaßnahmen gewährleistet. Eine Erweiterung werde die ohnehin schon schwierige Arbeit der Verwaltungen in Städten und Kommunen lahmlegen.

 

Auch die vorgesehene Regelung, den Naturschutzbeiräten im Falle von Befreiungen und Ausnahmen vom Landschaftsplan zusätzliche Widerspruchsrechte einzuräumen, lehnen die Partnerverbände ab. Sie zeuge von Misstrauen gegenüber den unteren Landschaftsbehörden.

 

Der Einführung sogenannter Wildnisentwicklungsgebiete als zusätzlicher Schutzkategorie erteilt das Aktionsbündnis eine klare Absage. Insbesondere die Option, auf Wunsch des Eigentümers solche Entwicklungsgebiete auch auf Flächen außerhalb des Staatswaldes einzurichten, stößt auf massive Kritik. Damit würden Voraussetzungen geschaffen, land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich sowie zur Jagd genutzte Flächen dauerhaft aus der Bewirtschaftung zu nehmen.

 

„Was im Landesjagdgesetz mit der Einrichtung befriedeter Bezirke nicht gelungen ist, soll jetzt durch die Hintertür mit Hilfe des Landesnaturschutzgesetzes eingeführt werden.“, stellt Max Frhr. v. Elverfeldt, Vorsitzender des Grundbesitzerverbandes NRW, fest.

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