Ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude im Außenbereich dürfen in Nordrhein-Westfalen auch dann noch umgenutzt werden, wenn die landwirtschaftliche Tätigkeit schon länger als sieben Jahre zurückliegt. Das hat der Düsseldorfer Landtag heute beschlossen.
Die Sieben-Jahres-Frist wird nun bis Ende 2018 ausgesetzt. Die aktuelle Aussetzung wäre Ende dieses Jahres ausgelaufen. CDU und FDP hätten die Sieben-Jahres-Frist gerne dauerhaft ausgesetzt, konnten sich damit aber nicht gegen die rot-grünen-Mehrheitsfraktionen durchsetzen.
„Das ist ein Bekenntnis der gesamten Landespolitik, den ländlichen Raum zu stärken und die Entwicklungsfähigkeit voranzubringen“, kommentierte Bernhard Conzen, Präsident des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes, die Entscheidung des Landtags. Zugleich warb Conzen dafür, die nunmehr beginnende Evaluierungsphase zu nutzen, um die positive Wirkung der Umnutzung auf die Dorfentwicklung herauszustellen und somit zu einer dauerhaften Aussetzung zu gelangen.
Für eine dauerhafte Aussetzung der Sieben-Jahres-Frist haben sich die Sachverständigen einstimmig ausgesprochen. In anderen Bundesländern wie z.B. in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen ist sie bereits umgesetzt.
Hintergrund:
Alte Hofgebäude: Tauziehen um 7-Jahres-Frist (18.12.2014)