Die zwölf Partnerverbände des ländlichen Raumes haben einen 10-Punkte-Katalog Ihrer Forderungen für das neue Landesnaturschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Im Mittelpunkt steht der Vorrang des Prinzips „kooperativer Naturschutz mit den Eigentümern und Nutzern“.
Bei ihrer Zusammenkunft am 23. April 2015 haben die Partnerverbände des ländlichen Raumes ihre Forderungen an das neue Landesnaturschutzgesetz NRW verabschiedet. Dabei legen sie besonderen Wert auf den Verzicht zusätzlicher, über die bestehenden Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes hinausgehenden Auflagen und Beschränkungen. Zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen sollen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Prinzip „Qualität vor Quantität“ ausgerichtet werden.
„Naturschutz und Landschaftspflege in Nordrhein-Westfalen können nur gelingen, wenn sie im Einvernehmen mit Grundstückseigentümern, Bewirtschaftern und Nutzern geplant und umgesetzt werden“, so die einhellige Auffassung aller Partnerverbände.
Übrigens: Auch die beiden nordrhein-westfälischen Landfrauenverbände sind dem Bündnis für den ländlichen Raum beigetreten. Mit ihnen gehören jetzt insgesamt zwölf Verbände aus Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei und Grundbesitzern zu der Interessengemeinschaft, die damit mehr als 500.000 Mitglieder vertritt.
Partnerverbände
Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.
Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.
Waldbauernverband NRW e.V.
Verband der Fischereigenossenschaften NRW e.V.
Grundbesitzerverband NRW e.V.
Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe e.V.
Rheinischer Verband der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften e.V.
Landesjagdverband NRW e.V.
Fischereiverband NRW e.V.
Landesverband der Berufsjäger NRW e.V.
Rheinischer LandFrauenverband e.V.
Westfälisch-Lippischer Landfrauenverband e.V.