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NRW: Weihnachtsbäume im Wald nur nach Genehmigung

Laut dem neuen Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen müssen neue Weihnachtsbaumkulturen in Wäldern künftig genehmigt werden. Das hat der Landtag am Donnerstag in Düsseldorf beschlossen. CDU und FDP stimmten dagegen, bedeutet es doch für die Grundbesitzer einen neuen, harten Einschnitt in ihre Eigentumsrechte.

Lesezeit: 3 Minuten

Laut dem neuen Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen müssen neue Weihnachtsbaumkulturen in Wäldern künftig genehmigt werden. Das hat der Landtag am Donnerstag in Düsseldorf mit den Stimmen der rot-grünen Mehrheit sowie der Piraten beschlossen. CDU und FDP stimmten dagegen, bedeutet es doch für die Grundbesitzer einen neuen, harten Einschnitt in ihre Eigentumsrechte.

 

Rot-Grün argumentierte dagegen, so den Wald vor Plantagen zu schützen. „Der intensive Weihnachtsbaumanbau schadet den Böden durch Tiefenfräsungen, Mulchen und regelmäßigen Einsatz von Pestiziden und Mineraldüngern“, erklärte Annette Watermann-Krass von der SPD. Damit erlange Nordrhein-Westfalen einen Standard, den es in fast allen anderen Bundesländern bereits gebe.



Für alle bestehenden Plantagen im Wald wird eine Übergangsregelung geschaffen, berichtet die Münstersche Zeitung dazu. Bis 2028 könnten die Waldbauern dort von Weihnachtsbäumen wieder auf eine reguläre Waldbewirtschaftung umstellen. Ausnahmen über 2028 hinaus seien möglich, wenn der Anbau der Weihnachtsbäume umweltgerecht erfolge, heißt es. Kulturen außerhalb des Waldes mussten auch bislang schon von den Behörden genehmigt werden.


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Katastrophe für Weihnachtsbaumproduzenten


Die Weihnachtsbaumproduzenten lehnten die Neuregelung verständlicherweise ab. Eberhard Hennecke vom Gartenbau-Verband Westfalen-Lippe sprach gegenüber der Zeitung von einer „Katastrophe“: „Da wird unsere Existenz vor die Wand gefahren“, klagte er. Die Neuregelung habe Folgen für die Anbaumethoden: „Fräsen, Mulchen, Düngen oder der Einsatz von Herbiziden - das wird dann alles verboten.“



Dabei seien Alternativen im Gespräch gewesen. „Wir haben angeboten, die Flächen nicht auszuweiten und höherwertige Mittel einzusetzen“, sagte Hennecke. Außerdem hätte man mit Hecken dafür sorgen können, dass die Plantagen nicht die Optik im Walt stören. „Obwohl wir auf einem guten Weg waren, hat das Ministerium auf dem Gesetz beharrt.“



In den vom Ministerium vorgeschlagenen Übergangsfristen und Ausnahme-Regelungen sieht Hennecke Augenwischerei. Sein Betrieb sei zu 80 % von der Neuregelung betroffen und dann wirtschaftlich am Ende. „Mein Sohn, der das Unternehmen weiterführen will, muss sich etwas anderes überlegen.“


Auf Äckern bleibt alles erlaubt


Die Neuregelung betrifft Waldflächen, nicht Äcker, auf denen ebenfalls Weihnachtsbäume wachsen. Die Nachbarn würden sich deshalb wundern, wenn dort auch künftig Spritzmittel zum Einsatz kämen, meint Hennecke: „Das sind aber fast ausschließlich landwirtschaftliche Flächen, die vom Gesetz nicht betroffen sind.“ Hennecke geht davon aus, dass sich die Lage rund um die Orte noch verschärfen wird. „Wenn wir aus dem Wald vertrieben werden, erhöht sich ja der Druck auf die landwirtschaftlichen Flächen.“



Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Rainer Deppe, kritisierte, dass die Landesregierung die Selbstverpflichtung der Bauern abgelehnt habe. Die Gesetzesänderung trage nicht zum Umwelt- und Klimaschutz bei: „Der qualitativ hochwertige Weihnachtsbaum aus NRW-Wäldern soll nach dem Willen von SPD und Grünen verschwinden. Stattdessen müssen die Bäume über lange Transportwege beispielsweise aus Finnland importiert werden.“

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