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NRW untersagt Töten männlicher Eintagsküken

Mit einem Erlass geht das nordrhein-westfälische Agrarministerium zukünftig gegen die Tötung männlicher Eintagsküken in Brütereien vor. In der Legehennenzucht werden männliche Eintagsküken am Tag ihres Schlüpfens innerhalb von 72 Stunden getötet.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit einem Erlass geht das nordrhein-westfälische Agrarministerium zukünftig gegen die Tötung männlicher Eintagsküken in Brütereien vor. In der Legehennenzucht werden männliche Eintagsküken am Tag ihres Schlüpfens innerhalb von 72 Stunden getötet. Erst kürzlich hatte die Staatsanwaltschaft Münster dieses Vorgehen in einem Ermittlungsverfahren geprüft und als tierschutzwidrig eingestuft.

 

„Diese Praxis ist absolut grausam, hier werden Lebewesen zum Abfallprodukt der Landwirtschaft. Tiere dürfen nicht zum Objekt in einem überhitzten und industrialisierten System werden“, sagte Landwirtschaftsminister Johannes Remmel. Er möchte Tierzucht und Tierschutz enger miteinander zu verknüpfen. Unter tierschutzpolitischen Aspekten sehe das Ministerium das Töten von männlichen Eintagsküken deshalb sehr kritisch. Rechtlich habe es jedoch bislang keine Möglichkeit gegeben, gegen diese europaweit seit langem gängige Praxis vorzugehen, so die Behörde.

 

Die aktuelle strafrechtliche Bewertung der Staatsanwaltschaft Münster, die das Töten der männlichen Küken als tierschutzwidrig ansieht, hat das Ministerium nun dazu veranlasst, umgehend auch verwaltungsrechtlich gegen diese Praxis in der Legehennenzucht vorzugehen. Im Kreis Coesfeld wurde gegen eine Kleinbrüterei für Legehennen Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Ermittlungsverfahren aber wegen Verbotsirrtums eingestellt.

 

Das Ministerium reagiert darauf mit dem neuen Erlass, der die zuständigen Kreisordnungsbehörden anweist, den entsprechenden Brütereien in NRW das Töten der männlichen Eintagsküken als tierschutzwidrig zu untersagen. (ad)

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