Auf eine praxisgerechte Ausgestaltung der künftigen Agrarinvestitionsförderung dringen die beiden Landwirtschaftsverbände in NRW. Nach Informationen des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) erwägt das Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium ausschließlich eine so genannte Premiumförderung zu gewähren.
So müssten Milcherzeuger als Förderbedingung über eine besonders tiergerechte Laufstallhaltung der Kühe hinaus künftig zusätzliche Anforderungen wie etwa einen befestigten Laufhof oder für alle Tiere Weidegang bei Einhaltung einer Zwecksbindungsdauer von zwölf Jahren ab Fertigstellung erfüllen. Eine gesonderte Förderung der Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung käme dagegen nicht mehr zum Tragen.
In der Summe der Anforderungen erscheint nach Auffassung der Verbände fraglich, ob insbesondere kleineren tierhaltenden Betrieben der Zugang zur Förderung möglich bleibt. Vielmehr stehe zu befürchten – so RLV-Präsident Friedhelm Decker und sein westfälischer Kollege Johannes Röring in einem Schreiben an NRW-Landwirtschafts-minister Johannes Remmel –, dass das Förderprogramm und die mit ihm verfolgte Stärkung tiergerechter Haltungsverfahren an Akzeptanz verlieren wird. Um die Weichen für eine breitere Akzeptanz zu stellen, regen die Präsidenten eine ergänzende Basisförderung tiergerechter Haltungsverfahren sowie die Anpassung der Förderkonditionen an.