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Nabu empfiehlt Glyphosat im Naturschutz

Naturschutzorganisationen bauen sich gerne ihre eigene Welt. Da werden Jäger und Landwirte medienwirksam diskreditiert und strenge Verbote gefordert. Bekommen die Vereine dann aber Naturschutzgebiete in ihre Verantwortung und treten Probleme auf, gelten plötzlich ganz andere Regeln, wie jetzt in Schleswig-Holstein.

Lesezeit: 3 Minuten

Naturschutzorganisationen bauen sich gerne ihre eigene Welt. Da werden Jäger und Landwirte medienwirksam diskreditiert und strenge Verbote gefordert. Bekommen die Vereine dann aber Naturschutzgebiete in ihre Verantwortung und treten Probleme auf, gelten plötzlich ganz andere Regeln, Stichwort Raubwildbekämpfung durch Lebendfallen.

 

Der Bauernverband Schleswig-Holstein berichtet nun über einen weiteren Fall. So wehrt sich der Nabu SH seit Jahren dagegen, dass Landwirte Jakobskreuzkraut chemisch bekämpfen dürfen. Jetzt, wo sich aber die Spätblühende Traubenkirsche in Heiden und flachgründigen Rohhumus- und Torfböden „oftmals dramatisch ausbreitet“, wie der Nabu klagt*, will der Verband die Bäume nun schnellstmöglich entfernen.


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„Neben den arbeitsintensiven Methoden empfehlen die Naturschützer den Einsatz von Roundup!", zeigt sich Sönke Hauschild vom Bauernverband fassungslos. Das allein wäre vielleicht noch kein Skandal, auch wenn Greenpeace das sicherlich anders sieht. Aber Roundup darf nur auf Kulturflächen eingesetzt werden, nicht auf Naturschutzflächen, erinnert Hauschild.

 

Kein Problem für den Nabu, der empfiehlt: „An der Stammbasis in Abständen von 10 cm mittels Bohrer Löcher (6mm) um den Stamm herum, schräg von oben, bohren und Roundup (Verdünnung 1:5) einflößen.“ Oder: „Baum absägen und die Schnittflächenränder mit Roundup 1:10 bestreichen.“ Bei Misserfolg sei dieses zu wiederholen, bis die Kirsche endgültig tot ist.

 

Für Hauschild ist das fast schon Satire, da der Nabu bislang die Bauern kritisierte, es gebe „vereinzelt“ Fälle, in denen frisch geknickte Gehölze mit Roundup behandelt wurden, „um sie zum Absterben zu bringen“.

„Lieber Nabu, vielleicht waren es ja Traubenkirschen, da ist das doch erlaubt, oder?“, so Hauschild zynisch.

 

Gleichzeitig warne der Naturschutzbund, Glyphosat schade „Mensch und Natur erheblich“. Ein Verkauf des Mittels an Privatpersonen für Haus- und Kleingärten sei nicht zu verantworten. Weiter: „Aus Sicht des NABU ist eine umfassende Neubewertung der Risiken überfällig“.

 

„Was der Nabu damit wohl meint? Sobald er Roundup einsetzt, mutiert das Mittel zu einem Naturschutzinstrument? Arroganz hat einen Namen…“, so der Bauernverbandsvertreter.


* Hinweis: Die Nabu-Homepage wurde am 29.10.2015 nach Erscheinen dieser Meldung geändert!


top agrar meint: Die aktuelle Fall zeigt genau das Problem: Tier- und Naturschützer sind immer ganz vorne dabei, wenn es um Forderungen nach Verboten und schärferen Regeln geht. Nur sie sind fachfremd und beschäftigen sich nicht intensiv mit der Praxis. Stehen sie dann in Eigenverantwortung vor denselben Problemen wie Landwirte, sind die eben noch beschimpften Praktiken plötzlich erlaubt.


Die Mitglieder der Vereine und biologischen Stationen treten dabei vor Ort meist selbstbewusst auf, fühlen sie sich doch als staatlich Beauftragte. Sie seien die Experten, der gewöhnliche Landwirt mit Ausbildung habe ja keine Ahnung und nur das Gewinnstreben vor Augen. Interessant wäre hier mal eine Kontrolle des Sachkundenachweises...


Für Diskussionen zu dem Thema empfehlen wir den entsprechenden Eintrag des Bauernverbandes Schleswig-Holstein bei Facebook...

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