Deutliche Nachbesserungen am Naturschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen hat der dortige Landesverband des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gefordert. Dazu zählten insbesondere erweiterte Anforderungen an die landwirtschaftliche Praxis wie die Einhaltung einer mindestens dreigliedrigen Fruchtfolge im Ackerbau, betonte der Verband im Nachgang zur diesjährigen Landesvertreterversammlung in Ahlen.
In der dort verabschiedeten Resolution wird auch die Sicherung von Horst- und Brutstandorten besonders störungsempfindlicher Eulen-, Greif- und Schreitvögeln sowie eine qualifizierte Mehrheit der anerkannten Naturschutzverbände in den Naturschutzbeiräten verlangt.
Für dringend erforderlich halten die Delegierten darüber hinaus eine weitere Reduzierung des Flächenverbrauchs. Dazu müsse als erster Schritt das angestrebte Ziel von maximal 5 ha täglich im Schnitt verbindlich in den Landesentwicklungsplan aufgenommen werden. Um einen naturverträglichen Ausbau der Windenergie zu gewährleisten und planerische Unsicherheiten zu vermeiden, müsse die Düsseldorfer Landesregierung außerdem das sogenannte „Helgoländer Papier“ mit seinen Abstandsempfehlungen zwischen Vogelhorsten und Windkraftanlagen als Planungsgrundlage anerkennen, so die Delegierten.
Ferner sollte das Land kurzfristig ein geeignetes flächendeckendes Monitoring einrichten und Forschungsmittel für die Grundlagenforschung bereitstellen, um die Ursachen des „neuartigen“ Insektensterbens umfassend aufzuklären.
Die NABU-Delegierten waren sich einig, dass die zurzeit erfolgende Novellierung der nordrhein-westfälischen Umweltgesetze Anlass zur Hoffnung gebe und der ambitionierte Koalitionsvertrag in Sachen Natur- und Artenschutz nun nach längerer Wartezeit auch umgesetzt werde. Eine Stärkung des Naturschutzes sei dringend notwendig, um das nach wie vor dramatische Artensterben in Feld und Flur zu stoppen.