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Nächste Düngemittelverordnung soll neue Dioxin-Kennzeichnungen vorschreiben

Anlässlich der Verabschiedung der neuen Düngemittelverordnung hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, bei der nächsten Änderung dieser Vorschriften einen Kennzeichnungsschwellenwert für die Summe der Dioxine und dioxinähnlichen polychlorierten Biphenyle (dl-PCB) festzulegen.

Lesezeit: 2 Minuten

Anlässlich der Verabschiedung der neuen Düngemittelverordnung hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, bei der nächsten Änderung dieser Vorschriften einen Kennzeichnungsschwellenwert für die Summe der Dioxine und dioxinähnlichen polychlorierten Biphenyle (dl-PCB) festzulegen. Zudem müsse der Grenzwert für die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten auf Grünland zur Futtergewinnung und Ackerfutterflächen mit nichtwendender Bodenbearbeitung nach der Aufbringung, ausgenommen Maisanbauflächen, neu festgelegt werden.


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Die Länderkammer verwies bei ihrer Sitzung vergangene Woche zur Begründung dieser Forderung auf die EU-Richtlinie über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung, die im Anhang Grenzwerte für Dioxine und dl-PCB vorsehe. Da diese Stoffe über Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Pflanzenhilfsmittel und Kultursubstrate auf landwirtschaftliche Flächen eingetragen werden könnten, seien zum Schutz der Anwender und Verbraucher Kennzeichnungswerte sowie Grenzwerte bei einer Ausbringung auf Grünland zur Futtergewinnung und auf Ackerfutterflächen mit nichtwendender Bodenbearbeitung nach der Aufbringung, ausgenommen Maisanbauflächen, als Summenwert der WHO-TEQ Dioxine und dl-PCB erforderlich.


Klargestellt wird vom Bundesrat, dass Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft von der Kennzeichnungspflicht beziehungsweise Untersuchungen zur Einhaltung eines Grenz- und Maßnahmenwertes für Dioxin und dl-PCB freizustellen sind.


Notwendig wurde die Novellierung der Düngemittelverordnung durch das Anfang 2009 in Kraft getretene Düngegesetz. Inhaltlich entspricht die Vorlage in weiten Teilen der bisherigen Verordnung. Die Ergänzungen und Änderungen beziehen sich auf Bestimmungen für bereits zugelassene Düngemittel, Zulassungen neuer Düngemittel und neuer Ausgangsstoffe sowie für Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel. Die inhaltlichen Erweiterungen dienen laut Bundeslandwirtschaftsministerium in erster Linie dazu, die Verwendung weiterer geeigneter Stoffe als Düngemittel zu ermöglichen, die knappe primäre Nährstoffe substituieren können. (AgE)

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