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Naturdünger Münsterland schließt Liefervertrag für Güllefeststoffe ab

Im März dieses Jahres ist die insolvente Biogasanlage in Dorsten in neue Hände gekommen. Vor wenigen Wochen unterzeichnete die Naturdünger Münsterland GmbH & Co. KG jetzt einen Vertrag zur Lieferung von Feststoffen in die Dorstener Anlage. Die Belieferung startet am 1. Juli 2014.

Lesezeit: 2 Minuten

Im März dieses Jahres ist die insolvente Biogasanlage in Dorsten in neue Hände gekommen. Auch die Naturdünger Münsterland GmbH & Co. KG (NDM) interessierte sich seinerzeit für die Anlage, nahm aber Abstand von einer Angebotsabgabe. Vor wenigen Wochen unterzeichnete sie jetzt einen Vertrag zur Lieferung von Feststoffen in die Dorstener Anlage. Die Belieferung startet am 1. Juli 2014.


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Der Liefervertrag für Güllefeststoffe wurde zwischen der NDM und der ODAS GmbH & Co. KG geschlossen. Danach soll die NDM bis zum Jahresende 2014 pro Monat 1.200 Tonnen Güllefeststoff in die Biogasanlage nach Dorsten liefern. „Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist, diesen Liefervertrag abzuschließen. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Doris Nienhaus, Geschäftsführerin der Naturdünger Münsterland GmbH & Co. KG. 


An dem Standort Velen will die NDM dennoch festhalten. „Wir haben uns seinerzeit zwar selbst für die Anlage interessiert, uns aber nach reiflichen Überlegungen entschlossen, kein Angebot abzugeben. Weil es in der Kürze der Zeit, die uns zur Verfügung stand, nicht möglich war, eine solide Finanzierung und technische Begutachtung zu realisieren.“ Für eine zweite Anlage sieht die NDM durchaus noch Potenzial. „Denn“, so Doris Nienhaus: „Die Herausforderungen in unserer Region sind nicht mit einem einzigen Projekt zu bewältigen.“


Mit dem Feststoff-Liefervertrag ist nach eigener Aussage nur ein erster, aber dennoch wichtiger Schritt getan. Die konkreten Planungen für den Standort Velen liegen vorerst auf Eis. „Wir müssen abwarten, bis die finale Fassung der EEG-Novelle vorliegt. Ohne zu wissen, wie die neuen Rahmenbedingungen aussehen, wollen wir erst einmal keine weiteren Kosten verursachen. Und wenn die Novelle steht, prüfen wir, was das für unsere Pläne bedeutet.“ 

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