Im Streit um einen Stallbau in Salzbergen hat der Landkreis Emsland vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück eine juristische Niederlage erlitten.
Wie die „Ems-Zeitung“ berichtete, gab das Gericht in einem Urteil der Klage des Naturschutzbundes Deutschland statt und hob eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landkreises Emsland auf. Dabei ging es um die Nutzungsänderung eines Jungsauenstalles und um einen Stallanbau. Das Vorhaben mit 960 Plätzen ist vom Bauherrn Hermann Hermeling schon realisiert worden. Der Landwirt ist Vorsitzender des Landvolks im südlichen Emsland und auch Vizepräsident der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Der Landkreis hatte nach Angaben der „Ems-Zeitung“ im genehmigungsverfahren nur eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit durchgeführt, hielt jedoch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht für erforderlich.
Der Urteilsbegründung zufolge ist die Genehmigung rechtswidrig, weil es hier einer UVP und nicht nur einer Vorprüfung bedurft hätte. Der maßgebliche Schwellenwert von 900 Sauen sei überschritten, weil auch die im Antrag genannten 220 Jungsauen als Sauen im Sinne des Gesetzes anzusehen seien.
Die versäumte UVP führe zu einem absoluten Verfahrensfehler, eine Nachholung sei nicht möglich und auch nicht erfolgt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hermeling kündigte nach Angaben der Zeitung an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Diese Meldung stammt aus dem Wochenblatt für Landwirtschaftund Landleben 52/2015
${intro}