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Nds: Machen Ämter bald mit Kontrollen Kasse?

Als „Selbstbedienungsladen“ für Behörden bezeichnet Landvolkpräsident Werner Hilse den jetzt vom Land Niedersachsen vorgelegten Entwurf über eine Gebührenordnung für den Verbraucherschutz und die Veterinärverwaltung.

Lesezeit: 2 Minuten

Als „Selbstbedienungsladen“ für Behörden bezeichnet Landvolkpräsident Werner Hilse den jetzt vom Land Niedersachsen vorgelegten Entwurf über eine Gebührenordnung für den Verbraucherschutz und die Veterinärverwaltung.


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„Minister Meyer brüstet sich mit einer Vielzahl zusätzlicher Kontrolleure, deren Bezahlung will er jetzt der Wirtschaft aufs Auge drücken, selbst wenn keine Mängel festgestellt werden können“, kritisiert Hilse. Die neue Gebührenordnung sieht auch für beanstandungslose Routinekontrollen, beispielsweise im Rahmen der Marktüberwachung, zum Teil neue, zum Teil deutlich höhere Gebühren vor.  


Nach den an die Wirtschaft übermittelten Entwürfen sollen für jeden Besuch eines Lebensmittel- oder Futtermittelkontrolleurs pauschal 510 Euro berechnet werden – auch wenn es nur einen kleinen Hofladen oder Nebenerwerbsbetrieb betrifft. Wird im Rahmen der Kontrolle zusätzlich eine Laborprobe gezogen, sind sogar 1.355 Euro fällig. Der Betrag wird auch gefordert, wenn die Analyseergebnisse keinen Grund zur Beanstandung geben sollten. Auf die Landwirte, die Verarbeitungsbetriebe und den Handel rollt nach Einschätzung des Landvolkes eine Kostenlawine zu – die erwarteten Einnahmen hat das Land bereits im Vorgriff in den Haushaltsplan eingestellt.


Ausgesprochen teuer werden dürfte es nach Einschätzung des Landvolkes für Direktvermarkter wie Hofläden oder Wochenmarktbeschicker. Ein Kontrollgang über den Markt, bei dem zehn Stände beispielsweise auf Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften überprüft werden, bringt dem zuständigen Amt danach bereits 350 Euro an Gebühreneinnahmen. Eine genauere Überprüfung der Lebensmittelsicherheit bringt pro Stand zusätzlich 510 Euro, wird dabei eine Probe gezogen, beispielsweise ein Marmeladenglas zur Überprüfung der Hygieneanforderungen, kommen nochmals 845 Euro in die Behördenkasse. Im Handumdrehen kann so jede Wochenmarktkontrolle zukünftig bis zu mehreren tausend Euro für die Kreis- oder Stadtkasse einspielen.


„Solche Routinekontrollen zählen zur Daseinsvorsorge des Staates“, argumentiert Landvolkpräsident Werner Hilse. Jeder Autofahrer würde auf die Barrikaden gehen, wenn er für allgemeine Verkehrskontrollen zur Kasse gebeten würde  oder wenn eine Kommune für jedes Passieren einer Radarfalle eine Rechnung schicken würde, auch wenn die Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird. Ähnliche Reaktionen erwartet der Verband bei Landwirten, Gastronomen oder Einzelhändlern, sollten die ausufernden Gebührenpläne wie geplant umgesetzt werden.

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