Am Donnerstag fand im Agrarausschuss des niedersächsischen Landtags eine Anhörung zum geplanten Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände statt. Für unnötig hält diese Kompetenzausweitung der Agrarsprecher der CDU-Landtagsfraktion, Helmut Dammann-Tamke.
„Der Tierschutz ist in Deutschland bereits auf einem hohen Niveau verankert – als Staatsziel im Grundgesetz. Folglich ist es Aufgabe der zuständigen Behörden, den gesetzlichen Regelungen Geltung zu verschaffen“, sagte Dammann-Tamke. „Wenn die Landesregierung der Meinung ist, die Anwendung der geltenden Tierschutzgesetze werde nicht ausreichend kontrolliert, sollte sie lieber für eine bessere Ausstattung der örtlich zuständigen Veterinärämter sorgen, statt überflüssige Parallelstrukturen zu schaffen.“ Der rot-grüne Gesetzentwurf sei reiner Populismus und habe laut dem Politiker mit echtem Tierschutz nichts zu tun.
Die anwesenden Experten hätten während der Anhörung zudem massive verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich des Gesetzesvorhabens von Rot-Grün geäußert, so der CDU-Agrarexperte weiter. „Dem Forschungs- und Wissenschaftsstandort Niedersachsen drohe durch die zu erwartende Rechtsunsicherheit, die mit einem Verbandsklagerecht unweigerlich einhergehe, eine massive Schwächung“, warnte Dammann-Tamke.
Grupe: Auch Experten lehnen Verbandsklagerecht ab
Das sieht auch der Agrar-Sprecher der FDP-Fraktion, Hermann Grupe, so und fordert die Landesregierung auf, ihr Gesetzesvorhaben aufzugeben. „Dieser Gesetzentwurf ist nicht nur völlig überflüssig, da Behörden bereits heute umfangreich gegen Verstöße vorgehen können, er scheint auch rechtlich mehr als fragwürdig und somit handwerklich schlecht gemacht zu sein. Die Landesregierung sollte endlich einsehen, dass sie sich hier auf einem Irrweg befindet und das ganze Vorhaben unterlassen“, so Grupe. Statt auf eine Klagewelle vor den Gerichten zu setzen, solle man lieber eine lösungsorientierte Debatte über Transparenz und Tierwohl gemeinsam mit den Landwirten führen.