Der Schweizer Lebensmittelkonzern Nestlè fordert 50 Mio. Euro Schadenersatz von den drei großen deutschen Zuckerherstellern Südzucker, Nordzucker und Pfeifer & Langen. Soviel Geld habe der Konzern nach eigenen Berechnungen zu viel gezahlt, weil das Trio nach Erkenntnissen des Bundeskartellamtes über etliche Jahre Preise und Menge abgesprochen hat, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Nestlè beruft sich dabei auf ein Urteil vom Februar 2014. Damals verhängte das Kartellamt eine Buße von 280 Mio. Euro, fast 200 Mio. Euro davon alleine für Südzucker. Ob es jetzt tatsächlich zum geforderten Schadenersatz kommt und wie lange es bis dahin dauert, ist laut der FAZ ungewiss.
Die Schweizer sind dabei nicht die ersten, die die Zuckerfirmen verklagen. Die Klagen der Süßwarenhersteller Katjes, Vivil und Goldbeck werden bereits in Mannheim verhandelt. Alleine am dortigen Landgericht sind es nach Auskunft eines Gerichtssprechers über 20 Klagen. Bundesweit sollen es mehr als 35 sein mit einer geforderten Schadenssumme von mehr als 500 Mio. Euro. Zu den öffentlich benannten Klägern zählten Größen wie z.B. Bauer, Ehrmann, Zentis, Lambertz Storck und das Deutsche Milch Kontor.
Südzucker kontert derweil, dass den Kunden in dem hoch regulierten Zuckermarkt kein wirtschaftlicher Schaden entstanden sei.
Die Zeitung merkt zudem noch an, dass die Zahl der Klagen in solchen Fällen ohnehin deutlich gestiegen ist, seit der Europäische Gerichtshof „jedermann“ Anspruch auf Schadenersatz durch Kartellverstöße zugebilligt hat. Rechtskräftige Urteile seien allerdings noch immer eine Seltenheit. Meist würden sich die Unternehmen außergerichtlich vergleichen und blieben weiter gemeinsam im Geschäft. Das könnte auch hier der Fall sein, weil sich z.B. Coca Cola bislang den Schadenersatzansprüchen nicht angeschlossen hat, vermutet die FAZ.
Schaden selbst nachweisen
Die Kläger müssen ihren Schaden aber in jedem Fall nachweisen, was nicht einfach ist, so die Zeitung weiter. Trotz der Vorarbeit der Kartellbehörden sei dies sehr kompliziert, teuer und in vielen Fällen gar nicht zu leisten, heißt es. In den meisten anderen folgt Gutachten auf Gutachten, und in aller Regel vergleichen sich die Parteien dann. Das würde nur selten bekannt.
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