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Netzentwicklungsplan ohne Sensibilität für Flächenschutz

Ende Mai haben die Stromnetzbetreiber ihren "Netzentwicklungsplan" vorgestellt. Noch bis DIenstag haben Bürger und Verbände Zeit, die Pläne der Netzbetreiber zu kommentieren. Das hat der DBV nun getan. Laut dem Bauernverband sind die Kernanliegen der Landwirtschaft im Entwurf des ersten Netzentwicklungsplans 2012 bisher nur ungenügend berücksichtigt.

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Ende Mai haben die Stromnetzbetreiber ihren "Netzentwicklungsplan" vorgestellt. Noch bis Dienstag haben Bürger und Verbände Zeit, die Pläne der Netzbetreiber zu kommentieren. Das hat der DBV nun getan.


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Laut dem Bauernverband sind die Kernanliegen der Landwirtschaft im Entwurf des ersten Netzentwicklungsplans 2012  bisher nur ungenügend berücksichtigt. So würden die Stromkonzerne bei ihrer Planung bisher überhaupt keine Rücksicht auf den Verlust landwirtschaftlicher Fläche nehmen. Und wenn schon auf gutem Ackerland Masten errichtet werden, dann müssten die Bauern dafür eine regelmäßige Nutzungsvergütung bekommen. Ärgerlich sei, dass im Netzentwicklungsplan 2012 die finanzielle Entschädigung der betroffenen Grundstückseigentümer, die den Bau der Stromtrassen auf ihren Flächen dulden müssen, keine Erwähnung findet. 


Für Eingriffe in das Landschaftsbild müsse es zudem ein Ersatzgeld geben, das zur Entsiegelung, aber keinesfalls zum Ankauf von landwirtschaftlichen Flächen für den Naturschutz eingesetzt wird. Dazu müsse ein Entsiegelungsfonds geschaffen werden, mit dem das Ersatzgeld für die Entsiegelung von Industriebrachen und nicht mehr benötigten Straßen und Bahntrassen verwendet wird. Zudem sollten die Planungsträger im Zuge der angekündigten Bundeskompensationsverordnung eine Selbstverpflichtung abgeben, dass der naturschutzfachliche Ausgleich ohne zusätzliche Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen durchgeführt wird, forderte der DBV.


Der Bauernverband wünscht sich darüber hinaus, dass der Berufsstand bei der Planung der Stromtrassen mitreden kann.


Vorrang von Erdkabeln soll stärker betont werden


Immerhin soll die Erdverkabelung beim künftigen Netzausbau einen größeren Stellenwert bekommen. Der Bundesrat verwies am vergangenen Freitag einen entsprechenden Antrag Brandenburgs in die zuständigen Ausschüsse. Darin soll die Vorrangregelung für die Erdverkabelung so präzisiert werden, dass der gewollte Vorrang für Erdkabel und die Randbedingungen deutlicher als bisher festgeschrieben sind. (ad)



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