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Neu: Schafe dürfen ökologische Vorrangflächen beweiden!

Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungs­verordnung bringt die Bundesregierung Erleichterungen für schaf- und ziegenhaltende Betriebe auf den Weg. Mit der Verordnung wird auf Brachflächen, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen wurden, ab dem 1.

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Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungs­verordnung bringt die Bundesregierung Erleichterungen für schaf- und ziegenhaltende Betriebe auf den Weg.


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Mit der Verordnung wird auf Brachflächen, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen wurden, ab dem 1. August des Antragsjahrs – neben der Aussaat oder Pflanzung einer Nachfolgekultur – auch die Beweidung durch Schafe oder Ziegen ermöglicht. Weiter können beweidete Dämme von Anlagen, die dem Schiffsverkehr dienen, als beihilfefähige Flächen eingestuft werden. Daneben erfolgen durch die Verordnung allgemeine Präzisierungen für Fälle höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände.


Bundesagrarminister Christian Schmidt bekräftigte dabei sein Ziel, für die Landwirte weitere konkrete Verbesserungen und Vereinfachungen der Regelungen auf EU-Ebene durchzusetzen. „Die bäuerliche Landwirtschaft darf nicht hinter einem Berg aus Brüsseler Bürokratie verschwinden.Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Bauern Nahrung schaffen können statt Aktendeckel füllen zu müssen. Bei dem Bestreben um eine  Vereinfachung der Agrarpolitik muss es aufbauend auf einer sauberen Rechtsgrundlage darum gehen, die vorhandenen Regelungen so praktikabel und handhabbar wie möglich zu machen.“


Schmidt arbeitet hierzu aktiv mit EU-Kommissar Phil Hogan zusammen. Das BMEL hat, nach Abstimmung mit den Bundesländern und dem Berufsstand, der EU-Kommission eine Liste mit rund 45 Vereinfachungsvorschlägen vorgelegt.



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