Die neuen europäischen Vorschriften für die amtliche Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle sind einen Schritt weiter. Nach mehrjährigen Beratungen haben die Botschafter der EU-Mitgliedstaaten ihnen zugestimmt. Vor Inkrafttreten müssen noch das Europäische Parlament und der EU-Agrarrat grünes Licht geben.
Die neue Vorschrift legt nach Informationen des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) die grundsätzlichen Anforderungen an den Aufbau und die Durchführung der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen innerhalb der EU für alle Mitgliedsstaaten verbindlich fest. „Mit der neuen Verordnung verbessern wir EU-weit die Lebensmittelsicherheit und rücken den Schutz vor Lebensmittelbetrug stärker in den Fokus“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt. Damit würde der Rahmen für amtliche Kontrollen entlang der gesamten Lebensmittelkette geschaffen.
Mit der überarbeiteten Kontrollverordnung werde es auch zu Verbesserungen beim Tierschutz kommen, wofür sich Deutschland in den Verhandlungen stets ausgesprochen habe, so Schmidt weiter. So könnten Verfahren zur Bewertung und Steigerung des Tierschutzniveaus europaweit einheitlich entwickelt und angewendet werden. „Die neue Verordnung hat zum Ziel, die Anforderungen an Lebensmittelkontrolleure innerhalb der EU zu vereinheitlichen und sie wird die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten weiter verbessern“, sagte Schmidt abschließend.
Nach zahlreichen Lebensmittelskandalen in der Vergangenheit, wie beispielsweise bei der Umdeklarierung von Pferdefleisch, werden nach Informationen von Agra Europe zudem die Strafen für Betrüger verschärft. Die Verpflichtung zur Gebührenerhebung, die im Kommissionsvorschlag enthalten war, wurde demnach aber gestrichen.
Die neue EU-Kontrollverordnung löst die bisherige Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ab. Vor Inkrafttreten der neuen Kontrollverordnung ist noch die Zustimmung des Europäischen Parlamentes und des Agrarrates erforderlich.