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Neue Ernteversicherung in Frankreich unter Dach und Fach

In Frankreich ist die neue Ernteversicherung auf den Weg gebracht worden. Ab diesem Jahr soll das Instrument den französischen Landwirten zur Verfügung stehen. Auf der jüngsten Sitzung des nationalen Ausschusses für das Management nationaler Risiken (CNGRA) wurde das neue System vorgestellt.

Lesezeit: 2 Minuten

In Frankreich ist die neue Ernteversicherung auf den Weg gebracht worden. Ab diesem Jahr soll das Instrument den französischen Landwirten zur Verfügung stehen. Auf der jüngsten Sitzung des nationalen Ausschusses für das Management nationaler Risiken (CNGRA) wurde das neue System vorgestellt.


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Demnach steht dem Berufsstand künftig ein sogenannter „Sockelvertrag“ zur Verfügung, der allen Betriebsformen offensteht. Unterschieden wird dabei nach Acker-, Obst- und Weinbau sowie Dauergrünland. Jeder Landwirt, der eine Versicherung für einen der vier Bereiche eingeht, hat Anspruch auf eine Förderung in Höhe von 65 % des Versicherungsbetrages. Die Gelder hierfür stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).


Eine verbindliche Pflicht zum Abschluss einer solchen Versicherung besteht nicht. Dem Pariser Landwirtschaftsministerium zufolge gewährt der „Sockelvertrag“ einen „Basisschutz“. Mit diesem sichert der Landwirt einen Großteil seiner Produktionskosten etwa für den Anbau von Getreide ab, nicht aber die möglichen Umsätze, die er mit dem Verkauf der Erzeugnisse erzielt hätte.


Der Selbstbeteiligungsanteil wurde auf 30 % festgesetzt; bei Grünland sind es 25 %. Versichert ein Landwirt seine Produktion vollumfänglich, kann der Versicherer eine Selbstbeteiligung von 20 % anwenden.


Versicherung setzt Beiträge fest


Einspringen soll die Versicherung, wenn klimatische Bedingungen die Produktion um wenigsten 30 % gegenüber dem fünfjährigen Mittel niedriger ausfallen lassen. Der Betrag für die Versicherung, der von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft festgesetzt wird, variiert abhängig von der Produktionsausrichtung und der geografischen Zone, da manche als risikoreicher gelten als andere.


Für den Zeitraum 2015 bis 2020 stellt Frankreich dem Agrarressort zufolge insgesamt 600 Mio Euro an ELER-Mitteln für die neue Ernteversicherung zur Verfügung. Je nachdem, auf welchen Zuspruch die Versicherung stößt, könnte sich dieser Betrag als unzureichend erweisen, um den Zuschuss von 65 % aufrecht zu erhalten. Daher wurde vom Ministerium eine Klausel zur Wiedervorlage im Jahr 2017 eingefügt, um - sofern notwendig - für Frankreich über die Erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zur Verfügung stehende Gelder in die Zweite Säule zu verschieben und hierfür zu nutzen.


Landwirtschaftsminister Stéphane Le Foll hatte zu Beginn der Arbeiten für das neue Versicherungssystem die Hoffnung geäußert, dass bis 2020 rund 60 % bis 70 % der französischen Betriebe eine solche Versicherung abgeschlossen haben.

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