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AFP-Basis übernimmt künftig 20 %, AFP-Premium 40 % der Baukosten

Ab 2014 wird das AFP zwei Fördersätze für Stallneubauten unterscheiden. Bei der Basisförderung können Landwirte bis zu 20 % und im Fall der Premiumförderung bis zu 40 % der Investitionssumme erhalten. Die Länder können die Fördersätze nochmals um jeweils bis zu 5 Prozentpunkte erhöhen.

Lesezeit: 3 Minuten

Ab 2014 wird das AFP zwei Fördersätze für Stallneubauten unterscheiden. Bei der Basisförderung können Landwirte bis zu 20 % und im Fall der Premiumförderung bis zu 40 % der Investitionssumme erhalten. Die Länder können die Fördersätze nochmals um jeweils bis zu 5 Prozentpunkte erhöhen. Voraussetzung für die Premiumförderung ist eine besonders tiergerechte Haltung, es müssen hier aber Standards erfüllt werden, die deutlich über den tierschutz- und baurechtlichen Vorgaben liegen, teilten die Agrarministerien aus Bayern und Niedersachsen mit.


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Wie Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner gestern im Anschluss an die Sitzung des gemeinsamen Planungsausschusses des Bundes und der Länder für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) in Berlin erklärte, haben Bund und Länder den entsprechenden Antrag mit großer Mehrheit beschlossen. „Das gibt uns ausreichend Flexibilität“, sagte Brunner. Das Ergebnis sei eine praxisgerechte Lösung, die der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und den Anliegen einer artgerechten Tierhaltung gleichermaßen gerecht wird.


Sein Amtkollege Gert Lindemann freute sich, dass auch die niedersächsischen Anträge zur Förderung von Beregnung und Speicherbecken sowie zur Erstaufforstung und Jungbestandspflege erfolgreich waren.


DBV: Falsche Ausrichtung!


Mit heftiger Kritik reagiert der Deutsche Bauernverband (DBV) auf die Beschlüsse zur Investitionsförderung. Nach diesen Beschlüssen sei nicht mehr erkennbar, dass die Investitionsförderung in der Landwirtschaft, wie in anderen Wirtschaftsbereichen auch, deren wirtschaftliche Entwicklung voranbringen soll. Selbstverständlich brauche jegliche Investitionsförderung die Akzeptanz der Gesellschaft, ganz besonders wenn es auch um das Wohl der Tiere gehe. Jeder Neubau eines Stalles ist allerdings bereits eine Investition in das Tierwohl, macht der DBV deutlich.



Völlig inakzeptabel sei es, dass nach monatelangen Beratungen zwischen Bund und Ländern die künftige Investitionsförderung in der Landwirtschaft zu einem regionalen Flickenteppich zu missraten drohe.



Im Übrigen sei es angesichts weltweit knapper Nahrungsmittel und in Zeiten der Energiewende völlig inakzeptabel, die Investitionsförderung auf eine Extensivierung der Landwirtschaft auszurichten, stellt der Bauernverband fest. Vielmehr komme es darauf an, hohe Erträge nachhaltig zu erzeugen. Ressourcen- und damit auch Klimaeffizienz müssten deshalb das Hauptziel der Investitionsförderung bleiben.


BÖLW: Chance für Förderung artgerechter Ställe vertan


Enttäuscht von den Beschlüssen zur „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zeigte sich der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). "Noch vor wenigen Wochen kündigte Ministerin Aigner an, die Investitionsförderung für Stallbauten nur noch für Ställe mit besonders artgerechter Tierhaltung zu gewähren. Diesen Vorschlag hat sie allerdings jetzt gar nicht in die Verhandlungen mit den Bundesländern eingebracht: Es bleibt bei der alten Regelförderung", kritisierte Verbandsvorsitzende Felix Prinz zu Löwenstein.


Zwar erhielten Betriebe mit artgerechten Haltungssystemen mit bis zu 40 % der Investitionen eine doppelt so hohe Förderung wie andere Ställe, aber letztere würden nach wie vor mit 20 % der Investitionskosten bezuschusst. „Damit hat Ministerin Aigner die Chance vertan anzufangen, öffentliche Gelder nur noch gebunden an spezifische Leistungen im Tier-, Umwelt- und Naturschutz zu gewähren“, so Löwenstein.

 

Ausdrücklich begrüßt er aber den von Bund und Ländern gefassten Beschluss, die Fördersätze für Betriebe des Ökologischen Landbaus zu erhöhen. (ad)

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