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Neue Gemeinschaftsaufgabe möglicherweise ohne Grundgesetzänderung

In die Diskussion um eine Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe GAK ist Bewegung gekommen. Die an der regierungsinternen Abstimmung beteiligten Verfassungsministerien für Justiz und Inneres sowie das Bundesfinanzministerium halten eine Änderung des Grundgesetzes inzwischen nicht mehr für erforderlich.

Lesezeit: 2 Minuten

In die Diskussion um eine Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist Bewegung gekommen. Dem Vernehmen nach halten die an der regierungsinternen Abstimmung beteiligten Verfassungsministerien für Justiz und Inneres ebenso wie das Bundesfinanzministerium eine Änderung des Grundgesetzes inzwischen nicht mehr für erforderlich. Stattdessen reiche aller Voraussicht nach eine Anpassung des GAK-Gesetzes aus, heißt es in Berlin.


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Das Bundeslandwirtschaftsministerium will bekanntlich die GAK an das Förderspektrum des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) anpassen. Insbesondere geht es darum, den bisherigen agrarstrukturellen Bezug zu lockern und künftig auch Kleinstbetriebe außerhalb der Land- und Ernährungswirtschaft zu fördern.


Für Anfang Juli hat der Parlamentarische Staatssekretär des Agrarressorts, Peter Bleser, seine Kollegen aus den beteiligten Ministerien eingeladen, um den künftigen Förderkatalog politisch abzustimmen. Dann tritt der Anfang des Jahres gebildete Arbeitsstab „Ländliche Entwicklung“ unter Leitung Blesers zusammen.


Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte bei der Vorstellung des Agrarberichts vergangene Woche in Berlin sein Ziel bekräftigt, die Förderung ländlicher Räume neu auszurichten. Ein Ziel der neuen Gemeinschaftsaufgabe „Ländliche Entwicklung“ (GALE) werde es sein, die bisherige Aufgabenstellung um Maßnahmen der Infrastruktur und der Nahversorgung zu erweitern.

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