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Neue Hessische Jagdverordnung tritt in Kraft

Anfang Januar tritt in Hessen die neue umstrittene Jagdverordnung in Kraft. Die neuen Jagd- und Schonzeiten gelten dann vom 1. April 2016 an.

Lesezeit: 4 Minuten

Anfang Januar tritt in Hessen die neue umstrittene Jagdverordnung in Kraft. Die neuen Jagd- und Schonzeiten gelten dann vom 1. April 2016 an. „Mit der vorliegenden Hessischen Jagdverordnung haben wir eine umfassende Rechtsgrundlage für die Jagdausübung in Hessen geschaffen, welche die art- und tierschutzgerechte Bejagung der Wildtiere noch verstärkt“, erläuterte Agrarministerin Priska Hinz (Grüne).


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Die Jagdverordnung beinhaltet eine geänderte Jägerprüfungsordnung und an die Wildbiologie angepasste Jagdzeiten. Laut der Ministerin wurden zudem der Tierschutz bei der Jagd aufgewertet und gefährdete Wildtiere unter Schutz gestellt. Falknern wird erstmals ermöglicht, in Hessen ihre Ausbildung abzuschließen.


Um die neue Jagdverordnung gab es im zurückliegenden Jahr hitzige Diskussionen zwischen Jägern und Landwirten auf der einen Seite sowie Grünen, Umweltverbänden und Jagdgegnern auf der anderen Seite. Einige fachlich begründete Einwände haben es daraufhin in die neue Jagdverordnung geschafft. „Das Thema Jagd wird zwischen den Interessensvertretungen sehr emotional diskutiert. Mir war es daher wichtig, mit der notwendigen Neuausrichtung der Verordnung einen für alle akzeptablen Kompromiss zu finden. Alle sachlich nachvollziehbaren Argumente haben wir gehört und viele Punkte finden sich in der neuen Verordnung auch wieder. Diese sollte in dieser Form von allen mitgetragen werden können“, so Hinz.


Proteste und Aktionen des Landesjagdverbandes zeigen große Erfolge


Der Landesjagdverband Hessen (LJV) hält fest, dass die Protestaktion, angefangen mit der Sammlung der Unterschriften, der Großdemonstration vor der Staatskanzlei in Wiesbaden und abschließend mit der öffentlichen Anhörung im Landtag, durchschlagenden Erfolg gebracht haben und zu signifikanten Änderungen des bisher in der Diskussion stehenden Entwurfs geführt haben.


So konnte erreicht werden, dass die Jagdzeit beim Rotwild wieder vereinheitlicht wurde. Die Bejagung von Elstern und Rabenkrähen im Bereich des Artenschutzes hat ebenfalls eine Jagdzeitenverlängerung erreicht. Feldhase und Stockente bleiben weiterhin bejagbar und der Fuchs kann effektiv bis zum 28. Februar bejagt werden. Ebenso erhält die Graugans eine reguläre Jagdzeit und das Rebhuhn lediglich eine befristete Schonzeit und keine komplette Herausnahme aus der Bejagung.


Im Bereich der Jungjägerausbildung wurde der Forderung nach einem Ausbildungsrahmenplan ebenso Rechnung getragen, wie den praxisnahen Anforderungen im Rahmen der Schießprüfung auf bewegliche Ziele. Auch die Wiederholung der Jägerprüfung ist möglich. Auch in den Bereichen der Fangjagd konnten praxisnahe Regelungen erreicht werden.


Was hat sich verändert?


Bei bestandsbedrohten Arten wie zum Beispiel dem Rebhuhn wird die Bejagung künftig ausgesetzt. Bei allen Niederwildarten, beispielsweise dem Feldhasen, regelt die neue Verordnung, dass bei einer Bejagung ein ausreichender Besatz sichergestellt ist und bleibt.


Während der Setz- und Aufzuchtzeit werden die Tiere neben dem gesetzlichen Schutz der Elterntiere auch durch eine allgemeine Schonzeit geschützt. Wildtiere, die stark gefährdet sind, dürfen nach der neuen Hessischen Jagdverordnung gar nicht mehr bejagt werden. Das gilt zum Beispiel für Iltis und Hermelin.


Die Erhebung und Entwicklung des Tierbestandes, das sogenannte Monitoring, wird künftig in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Jägerschaft und Wildbiologen der Universität Gießen erfolgen.

Gleichzeitig führte die Umweltministerin aus, dass die Bejagung von Wildtieren einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz des Waldes und zur Gesundheit der Wildpopulation leistet. „Das wirkt sich natürlich positiv auf die Biodiversität in hessischen Wäldern aus“, betonte Hinz.


Zudem können die Lebensgewohnheiten mancher Wildtiere direkte Auswirkungen auf das Umfeld der Bürgerinnen und Bürger haben: Wildschweine in Vorgärten, Verkehrsunfälle mit Wildtieren und Schäden auf Hessens Feldern und in den Wäldern sind wesentliche Gründe für die Notwendigkeit der Jagdausübung.


Ein weiterer Schwerpunkt der neuen Jagdverordnung liegt auf einer grundlegenden Überarbeitung der jagdlichen Vorschriften und der Einführung einer neu strukturierten sowie modernisierten Ausbildung und Prüfung für die Jagd und Falknerei. „Das Angebot von lediglich zwei Prüfungsterminen pro Jahr für eine Jägerprüfung war einfach nicht mehr zeitgemäß. Künftig werden bis zu zwölf Termine im Jahr stattfinden“, sagte die Ministerin. Schon bei der jagdlichen Ausbildung wird das Wohl der Wildtiere künftig in den Mittelpunkt der Ausbildungsinhalte gestellt.


„Wir halten gut organisierte Bewegungsjagden für eine effektive und artgerechte Bejagungsform für die hessischen Wildtiere. Daher ist es konsequent, dass wir von den künftigen Jägerinnen und Jägern in der Schießprüfung nun auch den Nachweis verlangen, dass sie zielsicher sich bewegende Wildtiere treffen“, erläuterte die auch für den Tierschutz zuständige Ministerin abschließend.

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