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Neue Jagdverordnung in Niedersachsen: Jäger stellen Normenkontrollantrag

Gegen die seit Oktober 2014 geltende neue Jagd- und Schonzeitenverordnung in Niedersachsen machen Jäger und Grundeigentümer mobil. Sie haben jetzt beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Normenkontrollanträge auf den Weg gebracht. Die Antragsteller wenden sich gegen die Verbote und Einschränkungen der Jagd.

Lesezeit: 2 Minuten

Gegen die seit Oktober 2014 geltende neue Jagd- und Schonzeitenverordnung in Niedersachsen machen Jäger und Grundeigentümer mobil. Sie haben jetzt beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Normenkontrollanträge auf den Weg gebracht.


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Die Antragsteller wenden sich gegen die Verbote und Einschränkungen der Jagd, die das Landwirtschaftsministerium mit der Jagdzeitenverordnung verfügt hat. Deshalb rufen sie das Gericht an, damit es die Verordnung zumindest in Teilen für unwirksam erklärt, weil sie gegen höherrangiges Recht verstößt.


„Das Jagdrecht ist an das Eigentum gebunden – nicht die Jagdausübung muss daher begründet werden, sondern umgekehrt deren Einschränkung", stellt ZJEN-Geschäftsführer Peter Zanini, für die klagenden Grundeigentümer klar. Es finde keinerlei Jagd auf besonders geschützte Arten statt. Auch die Landesjägerschaft steht hinter den Klägern und teilt deren Auffassung. Die beklagten Einschränkungen sind aus Sicht von Justiziar Clemens H. Hons weder wildbiologisch noch wissenschaftlich fundiert nachvollziehbar.


Da die Kläger von der neuen Jagdzeitenverordnung unterschiedlich betroffen sind, gibt es auch bei den eingereichten Normenkontrollanträge verschiedene Ansätze. Rechtlich überprüft wird nun unter anderem, ob die Einschränkungen der Jagdzeiten rechtlich haltbar sind. Diese betreffen beispielsweise den August als Jagdzeit für den Dachs, aus Sicht der Jäger die Zeit, in der dieser am effektivsten bejagt werden kann.


Aber auch die Streichung der Jagdzeit bei Blässhuhn, Saat- und Blässgans sowie die umfassenden Einschränkungen bei der Bejagung des Wasserfederwildes in Vogelschutzgebieten wollen die Kläger rechtlich prüfen lassen. Die Ausweisung eines Vogelschutzgebietes bedeutet keineswegs, dass dort nicht gejagt werden darf: Im Vorwort der Jagdbestimmungen zur EU-Vogelrichtlinie wird die Legitimität der Jagd auf beispielsweise Gänse und Enten als eine Form der nachhaltigen Nutzung voll anerkannt, wenn diese Tiere in ausreichender Zahl vorhanden sind.


Seit dem 1. Oktober 2014 gilt in Niedersachsen die neue Jagd- und Schonzeitenverordnung. ZJEN und LJN hatten wie andere Verbände des ländlichen Raums im Vorfeld die Fehlleistungen dieser neuen Verordnung kritisiert: „Da unsere Argumente und konstruktiven Vorschläge als Interessensvertretung der Jäger und Grundeigentümer im Landwirtschaftsministerium keinerlei Berücksichtigung gefunden haben, bleibt unseren Mitgliedern leider nur diese Möglichkeit der rechtlichen Auseinandersetzung“, begründen die beiden Verbandsvertreter abschließend. LJN und ZJEN als größter Grundeigentümerverband in Niedersachsen vertreten gemeinsam etwa 300.000 Mitglieder im ländlichen Raum.

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