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Neue Kennnummernvergabe für Legehennen haltende Betriebe

Eine Neuregelung der Kennnummernvergabe für Legehennen haltende Betriebe hat das Bundeskabinett beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Legehennenbetriebsregistergesetzes sollen die Überwachungsmöglichkeiten der Legehennenhaltung verbessert werden.

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Eine Neuregelung der Kennnummernvergabe für Legehennen haltende Betriebe hat das Bundeskabinett beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Legehennenbetriebsregistergesetzes sollen die Überwachungsmöglichkeiten der Legehennenhaltung verbessert werden.


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Zwar sollen einem Halter künftig auf Antrag für einen Stall mehrere Kennnummern gegeben werden können, wenn der Stall die Anforderungen an mehrere Haltungssysteme erfüllt. Gleichzeitig soll aber pro Stall nur eine Kennnummer zur Kennzeichnung der Eier verwendet werden dürfen. Ein Wechsel der Kennnummer soll nur zulässig sein, wenn der Halter dies zwei Wochen vorher der zuständigen Behörde angezeigt hat.


Das neue System soll es den Kontrollbehörden ermöglichen, durch die Anzahl der vermarkteten Eier in Verbindung mit Durchschnittswerten von Legeleistungen Rückschlüsse auf die tatsächliche Anzahl der gehaltenen Legehennen zu ziehen. Die maximale Tierbelegung, die sich je nach Haltungssystem unterscheide, lasse sich ohne ein solches System nur sehr eingeschränkt kontrollieren, weil das Zählen von Hand der teilweise umherfliegenden Tiere ab einer gewissen Herdengröße kein probates Mittel darstelle, heißt es in der Begründung.


Das neue System ermögliche eine Feststellung der Überbelegung in den Ställen und diene damit dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung. Daneben enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von redaktionellen Anpassungen an verändertes Gemeinschaftsrecht.

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