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Neue Lebensmitteletiketten bald Pflicht

Für die Einführung der neuen Lebensmitteletiketten gemäß der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) läuft der Countdown. Darauf hat der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) hingewiesen. Bis zum 13. Dezember dieses Jahres müsse die LMIV umgesetzt sein.

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Für die Einführung der neuen Lebensmitteletiketten gemäß der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) läuft der Countdown. Darauf hat der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) hingewiesen.


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Bis zum 13. Dezember dieses Jahres müsse die LMIV umgesetzt sein. Vorgeschrieben sei dann unter anderem eine Mindestschriftgröße von 1,2 mm bezogen auf die Höhe des kleinen x, erläuterte der BLL. Zudem müssten allergene Zutaten im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden, etwa durch Fettdruck, Großbuchstaben oder eine andere Farbe.


Zusätzliche Vorgaben gebe es auch hinsichtlich der Produktinformationen. So müssten Nährwertangaben künftig in Form einer Tabelle bezogen auf 100 ml beziehungsweise 100 g erfolgen, und zwar in der vorgeschriebenen Reihenfolge „Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz“. Darüber hinaus gebe es neue Informationspflichten zum Auftauen und Einfrieren der Erzeugnisse, zu pflanzlichen Ölen und Fetten, der Herkunft von Fleisch, Nanozutaten, dem Koffeingehalt sowie zu Ersatzzutaten und aus Fleisch- beziehungsweise Fischstücken zusammengefügten Erzeugnissen.


BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff wertete die neuen Etiketten als „verlässliche Grundlage für eine informierte Kaufentscheidung“. Sie klärten umfassender als jemals zuvor über Inhaltsstoffe, Nährwerte, Haltbarkeit, Aufbewahrung, Zubereitung und vieles mehr auf. Zudem sorgten die europaweit gültigen Vorgaben für „Einheitlichkeit und Transparenz“.


Die LMIV führt bestehende Rechtsvorschriften zusammen und löst die bisherige europäische Etikettierungs-Richtlinie, die deutsche Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung (LMKV) und die europäische Nährwertkennzeichnungs-Richtlinie sowie die deutsche Nährwertkennzeichnungs-Verordnung (NKV) ab. In Kraft getreten ist die LMIV bereits im Dezember 2011. Seither gilt für die Hersteller eine Übergangsfrist von drei Jahren.

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