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Neue Mehrheiten im Bundesrat wirken auf Agrarpolitik

Die Zusammensetzung des Bundesrates hat sich nach Abschluss der Regierungsbildungen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt verändert. Die alte Einteilung in A-Länder (SPD-geführt) und B-Länder (unionsgeführt) passt nicht mehr ins Bild. Das zeigt sich auch in der Agrarpolitik.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Zusammensetzung des Bundesrates hat sich nach Abschluss der Regierungsbildungen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt verändert. Die alte Einteilung in A-Länder (SPD-geführt) und B-Länder (unionsgeführt) passt nicht mehr ins Bild. Das zeigt sich auch in der Agrarpolitik.


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Die Neuwahlen in den drei Bundesländern machen der Großen Koalition im Bund das Regieren nicht einfacher. Im Bundesrat bleiben die Länder, die entsprechend der Bundesregierung, von einer Großen Koalition regiert werden, in der Minderheit. Auch nach Abschluss der Regierungsbildungen in Stuttgart, Mainz und Magdeburg vereinen die Bundesländer mit einer Großen Koalition im Bundesrat nur 20 Stimmen auf sich. Für eine absolute Mehrheit im Bundesrat sind jedoch 35 Stimmen notwendig.


Neutrales Lager vergrößert


Die neuen Regierungsbündnisse auf Länderebne vergrößern vielmehr das „neutrale Lager“ im Bundesrat. Damit sind die Länder gemeint, an deren Regierung sich mindestens eine Partei beteiligt, die im Bundestag in der Opposition ist. Mit Grün-Schwarz in Baden-Württemberg, der sogenannten Kenia-Koalition (schwarz-rot-grün) in Sachsen-Anhalt und der Ampel-Koalition(rot-gelb-grün) in Rheinland-Pfalz vergrößert sich das Parteienspektrum in der Länderkammer. Nun sind im Bundesrat elf verschiedene Koalitionsmodelle und sieben Parteien vertreten.


Organisation von Mehrheiten aufwendiger


Die traditionelle Unterscheidung im Bundesrat nach A-Ländern (SPD-geführt) und B-Ländern (unionsgeführt) verliert an Bedeutung und das Organisieren von Mehrheiten wird für die Länderparlamentarier aufwendiger. Das ist auch bei den agrarpolitischen Entscheidungen im Bundesrat oder in der Agrarministerkonferenz (AMK) von Bund und Ländern zu spüren.


Auswirkungen auf Milchpolitik und Düngegesetzgebung


Auswirkungen auf die aktuelle agrarpolitische Lage könnte das bereits beim Milchgipfel der Bundesregierung Ende Mai in Berlin haben, zu dem auch die Länderagrarminister geladen werden. Wichtig ist der Bundesrat auch bei den Entscheidungen, die im Zuge der Reform der Düngegesetzgebung anstehen. Auch bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sind es immer wieder die Länder, die in die Politik der Bundesregierung eingreifen. Der bunter gewordene Bundesrat wird also auch in der Agrarpolitik seine Spuren hinterlassen.

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