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Neue Mindestlohnbestimmungen machen Landwirten zu schaffen

Weiterhin für argen Frust in der Landwirtschaft sorgen die Anfang dieses Jahres eingeführten Neuregelungen zum staatlichen Mindestlohn.

Lesezeit: 2 Minuten

Weiterhin für argen Frust in der Landwirtschaft sorgen die Anfang dieses Jahres eingeführten Neuregelungen zum staatlichen Mindestlohn. Vertreter des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) sowie Betroffene wiesen vergangene Woche bei einer Informationsveranstaltung in Bottrop-Kirchhellen darauf hin, dass sich der bürokratische Aufwand für die Betriebe durch die Mindestlohnregelung wesentlich erhöht habe.


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Insbesondere jene Betriebe in der Region Westfalen-Lippe, die aufgrund des aufwändigeren Anbaus von Sonderkulturen auf die Hilfe oft osteuropäischer Saisonarbeiter angewiesen seien, beklagten sich über die Zustände, so der WLV.


Dessen Vizepräsident Henner Braach erklärte, für die Betriebe gelte es nun, sowohl umfangreichere Dokumentationspflichten für jede Saisonarbeitskraft zu erfüllen als auch zusätzliche Verträge abzuschließen und zu verwahren. Der bürokratische Aufwand stehe in keinem tolerierbaren Verhältnis zu dem minimalen Ertrag der Betriebe. „Die neuen Regelungen zum Mindestlohn waren sicherlich gut gemeint, aber leider sind sie nicht gut gemacht“, so Braach.


Die Kritik des Berufsstandes richtet sich vor allem an das Bundesarbeitsministerium, das sich allen Vorschlägen zur pragmatischen Umsetzung des Mindestlohngesetztes bei Saisonarbeitskräften bisher kategorisch verweigert habe. Die Landwirtschaft kämpfe ohnehin schon mit Vorwürfen aus der Öffentlichkeit, die flächendeckende Missstände bei der Umsetzung des neuen Mindestlohngesetzes in der Branche anprangere. Laut Verband sind dies jedoch glatte Unterstellungen.


Der Recklinghäuser WLV-Kreisverbandsvorsitzende Friedrich Steinmann rief deshalb alle Akteure zu einem verantwortungsvollen Verhalten bezüglich dieses „sensiblen und wichtigen“ Themas auf.


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