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Neue Saatgutregeln gelten nur für professionellen Handel

Für einen großen Schreck haben gestern Presseberichte zum Thema Saatgut gesorgt. Danach will die EU-Kommission vorschreiben, dass nicht nur Landwirte, sondern auch Kleingärtner künftig nur noch zugelassenes Saatgut verwenden dürfen. Die Kommission stellte das dann richtig.

Lesezeit: 2 Minuten

Für einen großen Schreck haben gestern Presseberichte zum Thema Saatgut gesorgt. Danach will die EU-Kommission vorschreiben, dass nicht nur Landwirte, sondern auch Kleingärtner künftig nur noch zugelassenes Saatgut verwenden dürfen.


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Es folgte ein Aufschrei von Verbänden und Umweltorganisationen, die ein Lobbygeschenk für die Saatgutkonzerne und das Aus für alte Sorten sahen. Auch Bundesagrarministerin Ilse Aigner schaltete sich ein und forderte eine Befreiung von der Zulassungspflicht für kleine Züchter.

 

Völlig falsch verstanden sieht sich dagegen die EU-Kommission, wie sie anschließend in einer Klarstellung erklärte. So könnten Privatgärtner auch in Zukunft ihr Saatgut wie bisher verwenden. Sie seien von den neuen Regelungen zur Tier- und Pflanzengesundheit, die die Kommission Anfang Mai vorstellen wird, nicht betroffen.



Die neuen Regeln werden ausschließlich für professionelle Akteure, wie beispielsweise Landwirte oder Gartenbaubetriebe gelten, die pflanzliches Saatgut erzeugen. Für Kleinstunternehmen kündigte die Kommission zudem Ausnahmen an, um für sie die administrativen Hürden und Kosten zu minimieren. Die Anforderungen an sie bezüglich Kennzeichnung und Verpackung würden gering sein, heißt es.



Auch für alte Sorten sollen schwächere Regeln gelten. Aus Transparenzgründen muss dieses Saatgut zwar auch registriert werden, allerdings in einfacher Form und auf der Grundlage von historischen Daten und praktischer Erfahrung. Tests sind nicht vorgesehen. (ad)

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