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Neue Vorschriften zur Überwachung von Legehennenbetrieben

Die Legehennenhalter in Deutschland müssen sich auf neue Vorschriften einstellen. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag erwartungsgemäß dem Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Legehennenbetriebsregistergesetzes zu.

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Die Legehennenhalter in Deutschland müssen sich auf neue Vorschriften einstellen. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag erwartungsgemäß dem Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Legehennenbetriebsregistergesetzes zu.



Mit der Novelle soll insbesondere die Überwachung der Legehennenhaltung durch Änderungen der Regeln zur Vergabe von Kennnummern für die betreffenden Betriebe erleichtert werden. Zwar dürfen einem Halter auch künftig auf Antrag für einen Stall mehrere Kennnummern zugeteilt werden, wenn der Stall die Anforderungen an mehrere Haltungssysteme erfüllt. Neu ist aber, dass zur gleichen Zeit pro Stall lediglich eine Kennnummer zur Kennzeichnung der Eier verwendet werden darf.



Darüber hinaus darf der Betriebsinhaber eine andere als die bisher verwendete Kennnummer zur Kennzeichnung der Eier nur verwenden, wenn er der zuständigen Behörde den Wechsel des Haltungssystems vor der Umstellung schriftlich oder elektronisch zeitnah anzeigt. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass für die Behörden eine Überbelegung der Ställe leichter festzustellen ist.



Seit 2004 dürfen in der Europäischen Union mit wenigen Ausnahmen lediglich noch Eier vermarktet werden, die eine Kennnummer tragen. Die Nummern setzen sich aus einer Kennung für das Haltungssystem, dem EU-Mitgliedstaat, dem Bundesland, einer Betriebsnummer und einer Stallnummer zusammen. Erfüllt ein Stall die Voraussetzung für mehrere Haltungssysteme, erhält dieser bisher gleichzeitig verschiedene Kennnummern. In Zukunft muss er sich auf eine Kennnummer und damit auf eine Haltungsform festlegen.



Auch wird mit dem neuen Gesetz die Meldefrist bei einer Änderung der Haltungsform von zwei Wochen auf zwei Tage verkürzt. Die Länder können davon abweichen. Die Anpassungen bei den Vorschriften zur Etikettierung von Rindfleisch wurden durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) notwendig. Bei dieser waren zwei Verordnungen durch eine Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse ersetzt worden.

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