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Neues Arzneimittelgesetz: Bürokratieflut im Stall verhindern

Derzeit beraten Bund und Länder über die Umsetzung des neuen Arzneimittelgesetzes. Dabei soll die Bildung von antibiotikaresistenten Keimen eingedämmt werden und eine staatliche Datenbank zum Antibiotika-Monitoring eingeführt werden. Nach Ansicht des BBV bringt das aber viel zuviel neue Bürokratie mit sich.

Lesezeit: 2 Minuten

Derzeit beraten Bund und Länder über die Umsetzung des neuen Arzneimittelgesetzes. Dabei soll die Bildung von antibiotikaresistenten Keimen eingedämmt werden und eine staatliche Datenbank zum Antibiotika-Monitoring eingeführt werden. Ab 1. Juli 2014 müssen dann bereits Infos zu einzelnen Tieren und verabreichten Arzneimitteln gemeldet werden.


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Der Bayerische Bauernverband (BBV) warnt nun davor, dass diese Dokumentation bei Rindern, Schweinen und Geflügel den Landwirte nicht überfordern oder Tierhalter gar zum Aufgeben zwingen dürfe. Es sei Unsinn, wenn Schnittstellen zu bestehenden Systemen wie QS nicht genutzt werden können, so der Verband.



Seiner Meinung nach muss es angemessene Untergrenzen geben, weil nur so der Aufwand in einem vertretbaren Rahmen bleiben könne und das Ziel – den Antibiotika-Einsatz zu optimieren und gegebenenfalls zu verringern – auch wirklich erreicht werden kann.



Mit der geplanten, viel zu komplizierten Umsetzung droht die Politik genau das komplett aus den Augen zu verlieren, kritisiert der Bauernverband. Er ruft daher alle Bauern auf, die verantwortlichen Politiker an das ursprüngliche Ziel zu erinnern und auf die Probleme bei der Umsetzung aufmerksam zu machen. Dies sei über die Seite www.meine-bauernfamilie.de möglich, wo Sie fertige Anschreiben ausfüllen und versenden können.

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