Heute tritt das neue EU-Bio-Logo zusammen mit den neuen EU-Vorschriften für die Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in Kraft. Alle verpackten Bioprodukte, die in einem EU-Mitgliedsland hergestellt wurden und die strengen Normen erfüllen, müssen dann mit dem sogenannten "Euro-Blatt" gekennzeichnet werden. "Mit dem neuen Bio-Siegel hoffen wir auf ein europaweit anerkanntes Symbol, bei dem der Verbraucher darauf vertrauen kann, dass biologische Lebensmittel im Einklang mit den EU-Vorschriften für den Bio-Landbau produziert wurden", sagte EU-Agrarkommissar Dacian Çiolos.
Für nicht verpackte und importierte Bio-Erzeugnisse ist das Logo freiwillig. Neben dem EU-Bio-Logo können auch weiterhin andere private, regionale oder nationale Gütesiegel abgebildet werden. Außerdem müssen künftig der Ort, an dem die landwirtschaftlichen Rohstoffe für das Produkt erzeugt wurden, sowie die Codenummer der zuständigen Zertifizierungs- und Kontrollstelle angegeben werden. Für die neuen Kennzeichnungsvorschriften, die auch den ökologischen Aquakultursektor betreffen, gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren.
Näheres zu den neuen Kennzeichnungsvorschriften und dem EU-Bio-Siegel finden Sie auf der EU-Webseite zur biologischen Landwirtschaft.