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Neues Jagdgesetz in Baden-Württemberg in Kraft

Zu Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April ist in Baden-Württemberg das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Kraft getreten. Es löst das Landesjagdgesetz von 1996 ab. Landwirtschaftsminister Alexander Bonde wertete dies als „großen Tag für den Tierschutz, den Naturschutz und die Jagd“.

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Zu Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April ist in Baden-Württemberg das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Kraft getreten. Es löst das Landesjagdgesetz von 1996 ab.


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Landwirtschaftsminister Alexander Bonde wertete dies als „großen Tag für den Tierschutz, den Naturschutz und die Jagd“. Das JWMG berücksichtige den Tierschutz bei der Jagdausübung, indem etwa der Abschuss von Katzen und Hunden sowie die Verwendung von Totschlagfallen künftig grundsätzlich verboten seien. Ferner nehme das Gesetz aktuelle wildbiologische Erkenntnisse in die jagdrechtlichen Vorschriften auf, etwa beim Fütterungsverbot und bei der zweimonatigen Jagdruhe, unterstrich der Grünen-Politiker.


Das Schalenmodell, das Tierarten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit in drei Stufen zur Nutzung, zur Entwicklung oder zum Schutz einordne, bringe Jagd und Naturschutz zusammen. Zudem stärke das Gesetz nachhaltig die Bedeutung der Jagd und würdige das Engagement der Jäger.


Aus Sicht von Bonde sind die für die Zukunft der Jagd im Südwesten zentralen Fragen im neuen JWMG geregelt. Einzelne fachliche Details zur konkreten Ausgestaltung seien in den Durchführungsverordnungen enthalten, die ebenfalls noch im Laufe des Aprils in Kraft träten. Auch dabei werde es gelingen, einen fairen und fachlich fundierten Kompromiss zwischen den vielfältigen Interessen von Jagd, Naturschutz und Tierschutz zu finden, so der Minister.


Im Gesetzgebungsverfahren hatte es seitens der Jägerschaft und der Landwirtschaft deutliche Kritik am JWMG gegeben, während Naturschützer dieses begrüßten und weitergehende Forderungen gestellt hatten. Der Landesjagdverband (LJV) wies anlässlich des Inkrafttretens des JWMG darauf hin, dass die Jagdruhe nicht für die Bejagung von Schwarzwild im Feld und im Wald bis zu einem Abstand von 200 m vom Waldaußenrand in den Wald hinein gelte.


Bezüglich der noch zu veröffentlichenden Durchführungsverordnung zum JWMG kündigte der LJV an, alle Änderungen im Mitgliederbereich seiner Homepage zu veröffentlichen. Außerdem sollen in einer Broschüre alle wichtigen Regelungen dargestellt werden.


Der baden-württembergische Landesverband des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) kritisierte derweil die in den Entwurf zur Durchführungsverordnung aufgenommen Forderungen des LJV; diese konterkarierten die guten Ansätze des neuen Gesetzes.

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