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Neues Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz: Bauernverband warnt vor Missbrauch von Umweltklagen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) warnt vor einer weiteren Öffnung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und fordert den Gesetzgeber auf, deutlicher gegen Missbräuche im Rahmen von Öffentlichkeitsbeteiligungen vorzugehen.

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) warnt vor einer weiteren Öffnung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und fordert den Gesetzgeber auf, deutlicher gegen Missbräuche im Rahmen von Öffentlichkeitsbeteiligungen vorzugehen.


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In der Praxis würden Landwirte zunehmend in ihrer betrieblichen Entwicklung durch Bürgerinitiativen und Umweltverbände behindert oder in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Faktisch wird oftmals erst nach jahrelangen kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten über eine erteilte Baugenehmigung rechtlich entschieden. Notwendige bauliche Anpassungen im Sinne des Tierwohls oder zur Reduzierung von Emissionen, aber auch betriebliche Weiterentwicklungen und Anpassungen an Markterfordernisse werden hierdurch ausgebremst.

 

Anlass ist der Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes. Dieser regelt unter anderem die Voraussetzungen für Klagen von Umweltverbänden. Der Gesetzentwurf beruht in wesentlichen Teilen auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, wonach Umweltverbände zusätzliche Verfahrenserleichterungen erhalten müssen. Der Anwendungsbereich soll erweitert und die Klagebegründungsfrist gestrichen werden. Zudem soll die sogenannte Präklusion für bestimmte Bereiche abgeschafft werden, das heißt Einwendungen können zu jeder Zeit des Verfahrens erhoben werden.


Missbräuchliche Einwendungen will das Bundesumweltministerium zwar verhindern, doch bleibt der Gesetzgeber einer Beschreibung der Missbrauchstatbestände schuldig. Deshalb fordert der DBV weiterführende Regelungen im Sinne von Rechtssicherheit und Verlässlichkeit der Genehmigungsverfahren in der Landwirtschaft. Das berechtigte Instrument der Öffentlichkeitsbeteiligung darf nicht als Verhinderungsinstrument missbraucht werden, betont der DBV.

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