Neues Verbraucherportal soll endlich gewünschte Antworten liefern

[20.07.2011]


Supermarkt Bundesagrarministerin Ilse Aigner schaltet heute das neue Internetportal www.lebensmittelklarheit.de frei. Nach dem bisherigen Flop des Verbraucherinformationsgesetzes sollen die Verbraucher nun tatsächlich die Informationen erhalten, die sie wünschen. Bislang verschickten die Behörden bei einer Anfrage stets erst einen abschreckenden Kostenvoranschlag, die Hersteller drucksten sich um konkrete Aussagen herum oder der Kunde stieg schon direkt bei der Anfrageerstellung aus. So ist es zu erklären, dass seit 2008 lediglich 400 Anfragen gestellt wurden.


Mit dem neuen Internetportal soll das anders werden. Die Auskunftspflichten wurden im überarbeiteten Gesetz klarer und strenger definiert und die Behörden geben die Auskünfte künftig kostenlos ab, sofern die Anfrage nicht zu aufwändig ist. Neuerdings werden jetzt auch Anfragen per Telefon oder Mail akzeptiert. Verbraucher haben damit also eine realistische Chance, eine Antwort zu erhalten, z.B. wenn sich durch die Aufmachung von Produkten oder die Werbung dafür getäuscht fühlen oder allgemeine Informationen zur Kennzeichnung wünschen. Verantwortlich für das neue Portal ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Wirtschaft lehnt neues Gesetz ab

Die Wirtschaft sieht in der Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) dagegen eine Gefahr für Betriebsgeheimnisse. "Das neu gestaltete VIG ist eine Einladung an Wettbewerber, sich über die Produkte der Konkurrenz zu informieren, und eine Gefahr für schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Markus Kerber, am Dienstag in Berlin. Er kritisierte auch, es sei falsch, das VIG über Lebensmittel hinaus auf sämtliche Verbraucherprodukte auszudehnen. Dafür gebe es andere Gefahrenabwehrgesetze wie das Lebens- und Futtermittelgesetz und das Produktsicherheitsgesetz. Ganz abgesehen davon habe der Verbraucher überhaupt kein Interesse daran, sich über die Produkte zu informieren, was die geringe Zahl an Anfragen beweise.


Das Verbraucherschutzministerium wies die Kritik am VIG zurück. "Geschäftsgeheimnisse wie etwa Rezepturen sind von der Auskunftspflicht nicht berührt", sagte Sprecher Holger Eichele. Wenn aber Grenzwerte überschritten würden, hätten Verbraucher ein Recht, dies zu erfahren.


Zuletzt hatte auch die FDP Bedenken angemeldet. Da eine Veröffentlichung von unternehmensinternen Qualitätskontrollen durch die Behörden nicht ausgeschlossen sei, könnten die Unternehmen künftig auf freiwillige Selbstkontrolle verzichten. (ad)

Was das neue Gesetz bringt, lesen Sie hier:
Aigner will Schwächen des Verbraucherinformationsgesetz beheben (15.7.2011)


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